Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020/2021, des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Formalie einer KGaA Struktur.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Dividende wird kräftig um 33% auf € 2,00 erhöht. Allerdings ist der Gewinn pro Aktie um 58% auf € 10,33 sehr kräftig gestiegen. Damit fällt die Ausschüttungsquote auf 19%. In Anbetracht einer Eigenkapitalquote von 44% und einer moderaten Verschuldung wäre eine höhere Ausschüttung möglich und wünschenswert gewesen. Die SdK akzeptiert jedoch, dass in Anbetracht einer nach wie vor unsicheren Pandemie Lage (mögliche Schließung von Standorten), das Unternehmen vorsichtig handelt, zumal zur Aufrechterhaltung der Lieferketten und der Finanzierung des starken Wachstums ein deutlich höheres Umlaufvermögen finanziert werden muss.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: In einer ausgesprochen schwierigen Lage und einem sich ständig ändernden Umfeld ist Hornbach sehr gut durch die Pandemie gekommen. Die frühen und konsequenten Investitionen in die Digitalisierung zahlen sich aus. Hornbach hat weiter Marktanteile gewonnen, speziell im Bereich des E-Commerce Handels.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Hornbach ist gut durch die Pandemie gekommen und hat die Gewinne deutlich gesteigert. Strategisch ist das Unternehmen sehr gut positioniert, auch weil frühzeitig wichtige Weichen (z.B. zur Digitalisierung) gestellt wurden. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2021/2022

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Gebühr ist zwar recht deutlich um 27% auf € 1,01 Mio. gestiegen, bewegt sich aber gerade noch im üblichen Rahmen. Sonstige Leistungen waren mit € 19 Tsd. gering und da Deloitte erst seit 3 Jahren prüft scheint die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über eine entsprechende Änderung der Satzung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vorratsbeschluss ermöglicht eine Kapitalerhöhung um 20%, wobei der Ausschluss des Bezugsrechts auf 10% des Grundkapitals beschränkt ist. Damit bewegt sich der Vorschlag im Rahmen der von der SdK akzeptiert wird.

 

 

TOP 7 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Es ist sehr verwunderlich, dass im Wahlvorschlag der Hornbach steht: „dass bei Herrn Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen, deren Offenlegung empfohlen wird“. Herr Wulfsberg ist verwandt mit Frau Wulfsberg, deren Nachfolge er antritt und die die Schwester von Herrn Hornbach ist. Damit wird der Aufsichtsrat, weiter von der Familie dominiert. Die SdK hat grundsätzlich nichts gegen eine Vertretung des Großaktionärs im Aufsichtsrat, plädiert aber doch für eine ausgewogenen Mischung von internen und externen Vertretern.

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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