Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.02.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der McKesson Europe AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die McKesson Europe AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beantwortung der Fragen auf der letzten Hauptversammlung war nicht an allen Stellen sehr transparent (vgl. Begründung bei TOP 3). Dies erweckt nicht den Eindruck einer guten Corporate Governance im Sinne des Schutzes der Aktionärsrechte. Sollte sich dieses Verhalten bei der zweiten virtuellen Hauptversammlung wiederholen, kann der Entlastung des Vorstandes im Sinne der Wahrung von Aktionärsrechten und der damit verbundenen geforderten Transparenz nicht zugestimmt werden. Darüber hinaus wurde im vergangenen Jahr zwar ein geringerer Verlust erwirtschaftet als im Vorjahr, was im Wesentlichen auf den Verkauf der nicht fortgeführten Aktivitäten zurückgeführt werden kann (Verlust im Vorjahr der nicht fortgeführten Aktivitäten belief sich auf 177 Mio. €). Dennoch ist die Geschäfts- und Aktienkursentwicklung insgesamt enttäuschend.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Leider wird im Bericht des Aufsichtsrates nicht angegeben, wie die Anwesenheitsquote der einzelnen Mitglieder des Gremiums im betroffenen Geschäftsjahr war. Darüber hinaus gibt es keinerlei Angaben über die Teilnahme an Weiterbildungen des Aufsichtsrates. Bereits bei der letzten Hauptversammlung wurde bei der Aufsichtsratswahl u.a. keine Angaben über die Kompetenzen der Kandidaten veröffentlicht. Auch bei der Hauptversammlung war die Antwort nicht zufriedenstellend aufgrund der fehlenden Transparenz (Details nachlesbar im HV-Protokoll vom 18. Dezember 2020). Der Entlastung des Aufsichtsrates kann nur zugestimmt werden, sofern sich hier eine Besserung der Beantwortung der Fragen im Sinne der Transparenz und damit einer guten Corporate Governance zeigt.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für etwaige Zwischenfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2022 und 2023

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Wiederwahl des Abschlussprüfers steht nichts entgegen: Die Unabhängigkeit kann als gewahrt gelten, da Deloitte seit nicht mehr als zehn Jahren Abschlussprüfer des Unternehmens ist. Darüber hinaus liegen die Honorare des Abschlussprüfers für sonstige Leistungen (0,05. Mio. € lt. Geschäftsbericht 2021, S. 135) unter der Grenze von 25 % im Verhältnis zu den Leistungen für die Abschlussprüfung (0,8 Mio. € lt. Geschäftsbericht 2021, S. 135).

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Erwerb eigener Aktien wird von der SdK abgelehnt, da das Unternehmen keinen Gewinn erwirtschaftet und daher auch keine Dividende ausschüttet. Bevor Aktien von der Gesellschaft zurückgekauft werden, sollte zunächst eine angemessene Dividende an die Aktionäre gezahlt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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