Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB, sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA zum 31. Dezember 2020 Zustimmung Begründung: Seit dem 1. Oktober 2013 handelt es sich bei der CEWE um eine KGaA. Laut § 286 Aktiengesetz ist bei einer KGaA die Hauptversammlung für die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig. Soweit ersichtlich sind die Abschlüsse und Berichte vollständig und fachlich kompetent aufgestellt und der Bestätigungsvermerk der Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2020 ist uneingeschränkt. Der Aufsichtsrat hat den Abschluss gebilligt. Aus Sicht der SdK ist demnach an den vorgelegten Abschlüssen und Berichten nichts zu beanstanden. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht eine Dividende in Höhe von 2,30 € je dividendenberechtigter Stückaktie vor. Dies entspricht bei einem Ergebnis je Aktie von 7,20 € eine Ausschüttungsquote von 32%. Generell erachtet die SdK eine Ausschüttungsquote von 40 bis 60% für angemessen. Dennoch kann dem Verwendungsvorschlag aus Sicht der SdK zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr war wiederum sehr erfolgreich. So konnten Umsatz, EBITDA und EBIT trotz der verheerenden CoVid-19-Pandemie erhöht werden. Der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Entlastung zu erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates hat der Aufsichtsrat unter anderem in sechs Sitzungen seine Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle der Geschäftsleitung erfüllt. Der Aufsichtsrat hat somit auch zum Erfolg des Unternehmens wesentlich beigetragen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl von BDO zum Abschlussprüfer spricht aus fachlichen Gründen nichts. Auch prüft BDO erst seit 2014 die Gesellschaft. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen die prüferische Durchsicht von Quartalsabschlüssen und die prüferische Durchsicht der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie entsprechende Satzungsänderung (§ 14 der Satzung) Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt die Umstellung der Aufsichtsratsvergütung auf eine rein fixe Vergütung. Die Erhöhung ist gerechtfertigt und für die Größe des Unternehmens angemessen. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021 unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Ausgabe an Arbeitnehmer und entsprechende Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt ausdrücklich die Partizipation der Belegschaft am Unternehmenserfolg durch Ausgabe von Mitarbeiteraktien. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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