Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKE AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG Zustimmung Begründung: Grundsätzlich befürwortet die SdK eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresergebnisses. . Bei Grenke wurden im HGB-Abschluss Rücklagen aufgelöst, um Dividenden ausschütten zu können. Aus Gründen der Vorsicht wurde allerdings von den Tochtergesellschaften weniger Gewinn ausgeschüttet. Da es die wirtschaftliche Lage des Konzerns somit hergibt, kann dem Dividendenvorschlag zugestimmt werden. Der Vorstand möchte außerdem eine kontinuierliche Dividendenpolitik verfolgen, was aus Aktionärssicht erfreulich ist. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Durch den Bericht des Shortsellers im letzten Jahr und den Sonderuntersuchungen gab es vermehrte Kritik an Grenke. Darüber hinaus gab es auch Veränderungen im Vorstand. Die Gespräche mit dem Finanzvorstand von Grenke haben gezeigt, dass das Unternehmen die Kritikpunkte ernst genommen hat und entsprechend erste Maßnahmen zur Lösung der Probleme ergriffen hat. Es bleibt weiterhin zu beobachten, wie die Kritik des Abschlussprüfers (vgl. Bestätigungsvermerk, u.a. zum Thema internes Kontrollsystem, Geldwäscheprävention) mittelfristig umgesetzt wird. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Wie der Finanzvorstand im Vorgespräch am 21. Juli 2021 mitgeteilt hat, soll die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates einzeln erfolgen. Dies ist aufgrund der Erläuterungen (vgl. Top 3) wünschenswert. Aufgrund der Versäumnisse von Wolfgang Grenke, Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen offen zu legen, kann seiner Entlastung nicht zugestimmt werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten Zustimmung Begründung: Da die BDO als neuer Wirtschaftsprüfer vorgeschlagen wurde und auch keine Beratung bei Grenke übernommen hat, steht einer Wahl des Abschlussprüfers nichts entgegen. TOP 6 Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat 1. Herrn Dr. Konstantin Nikolaus Maria Mettenheimer, Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Chairman und Gesellschafter der PMB Capital Ltd, London, UK, wohnhaft in Königstein, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung, als Nachfolger von Herrn Florian Schulte, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Zustimmung Begründung: Der Kandidat bringt die erforderlichen Kompetenzen für die Mitarbeit im Gremium mit. Zudem besteht keine Gefahr eines Overboardings durch eine Mandatshäufung. Es ist begrüßenswert, dass aufgrund der Sonderuntersuchung und der Vorwürfe gegen Grenke auch im Aufsichtsrat ein Wechsel stattfindet mit kompetenten und unabhängigen Kandidaten. 2. Herrn Norbert Freisleben, Geschäftsführer der Karl Häge Verwaltungs GmbH, Langenau, der NUFA GmbH, Böblingen, und der Arcan Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) Böblingen, wohnhaft in Unterschleißheim, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung, als Nachfolger von Frau Claudia Krcmar, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Zustimmung Begründung: Der Kandidat bringt die erforderlichen Kompetenzen für die Mitarbeit im Gremium mit. Zudem besteht keine Gefahr eines Overboardings durch eine Mandatshäufung. Es ist begrüßenswert, dass aufgrund der Sonderuntersuchung und der Vorwürfe gegen Grenke auch im Aufsichtsrat ein Wechsel stattfindet mit kompetenten und unabhängigen Kandidaten. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Dem Vergütungssystem kann nicht zugestimmt werden (vgl. Erläuterungen Top 11). TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich der Angaben nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG, und über die entsprechende Änderung von § 10 der Satzung Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat als Kontroll- und Beratungsorgan des Vorstandes sollte eine rein fixe Vergütung erhalten, um Interessenskonflikte bei einer erfolgsabhängigen Vergütung zu vermeiden. Da dies hier der Fall ist, kann der Vergütung zugestimmt werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag vom 28. Juni 2021 zum Gewinnabführungsvertrag mit der GRENKE BANK AG Zustimmung Begründung: Da es sich hier lediglich um eine Erneuerung des Vertrags handelt, steht einer Zustimmung nichts im Wege. TOP 10 Beschlussfassung über weitere Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Der Kandidat bringt die erforderlichen Kompetenzen für die Mitarbeit im Gremium mit. Zudem besteht keine Gefahr eines Overboardings durch eine Mandatshäufung. Es ist begrüßenswert, dass aufgrund der Sonderuntersuchung und der Vorwürfe gegen Grenke auch im Aufsichtsrat ein Wechsel stattfindet mit kompetenten und unabhängigen Kandidaten. TOP 11 Beschlussfassung über die Herabsetzung der nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG beschlossenen Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. § 87 Abs. 4 AktG Zustimmung Begründung: Der Begründung der Antragstellerin des Beschlussvorschlages kann zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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