Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns der MAN SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Die MAN SE schaut nicht nur Corona-bedingt auf ein äußerst schweres Geschäftsjahr zurück. Aufgrund des hohen Verlusts erscheint die Ausschüttung einer lediglich geringen symbolischen Dividende nachvollziehbar. Zudem würde aufgrund des unter TOP 9 stehenden Squeeze-Out eine höhere Dividende für die Aktionäre grundsätzlich auch nur einen eingeschränkten Mehrwert bieten. Die Mehrausschüttung wäre von der Höhe der Barabfindung abzuziehen und würde im Falle eines Spruchverfahrens auch nicht mit den üblichen 5 % pro Jahr verzinst werden.

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der immense Technologiewandel in der Mobilitätsbranche, der zunehmende Wettbewerb und zuletzt die Corona-Pandemie haben der Gesellschaft im Berichtsjahr einen kolossalen Verlust beschert. Die Gründe für das schwierige Fahrgewässer scheinen somit eher in externen Faktoren zu liegen.

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben und Pflichten nachgekommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Es besteht der Verdacht, dass Ernst & Young im Fall der Wirecard AG, deren Abschlussprüfer Ernst & Young über zehn Jahre lang war, wesentliche Prüfungshandlungen, v.a. das Einholen von Saldenbestätigungen über essentielle Bankguthaben, nicht durchgeführt hat. Bisher hat Ernst & Young trotz einer Bitte von Seiten der SdK nicht dazu Stellung genommen, wie Sie solche Vorkommnisse in der täglichen Praxis verhindern möchte. Daher kann der Wahl von Ernst & Young nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 6 Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

1. Michael Behrendt

 

Ablehnung

 

Begründung: Kurz vor dem Squeeze-Out beabsichtigt die Traton SE den Aufsichtsrat mit genehmen Personen zu besetzen - eine Personalkarussell, was nicht die Zustimmung des Streubesitzes verdient, zumal auch Overboarding in vielen Fällen eine Rolle spielt.

 

2. Annette Danielski

 

Ablehnung

 

Begründung: Kurz vor dem Squeeze-Out beabsichtigt die Traton SE den Aufsichtsrat mit genehmen Personen zu besetzen - eine Personalkarussell, was nicht die Zustimmung des Streubesitzes verdient, zumal auch Overboarding in vielen Fällen eine Rolle spielt.

 

3. Matthias Gründler

 

Ablehnung

 

Begründung: Kurz vor dem Squeeze-Out beabsichtigt die Traton SE den Aufsichtsrat mit genehmen Personen zu besetzen - eine Personalkarussell, was nicht die Zustimmung des Streubesitzes verdient, zumal auch Overboarding in vielen Fällen eine Rolle spielt.

 

4. Dr. Albert X. Kirchmann

 

Ablehnung

 

Begründung: Kurz vor dem Squeeze-Out beabsichtigt die Traton SE den Aufsichtsrat mit genehmen Personen zu besetzen - eine Personalkarussell, was nicht die Zustimmung des Streubesitzes verdient, zumal auch Overboarding in vielen Fällen eine Rolle spielt.

 

5. Dr. Julia Kuhn-Piëch

 

Ablehnung

 

Begründung: Kurz vor dem Squeeze-Out beabsichtigt die Traton SE den Aufsichtsrat mit genehmen Personen zu besetzen - eine Personalkarussell, was nicht die Zustimmung des Streubesitzes verdient, zumal auch Overboarding in vielen Fällen eine Rolle spielt.

 

6. Mag. Mark Philipp Porsche

 

Ablehnung

 

Begründung: Kurz vor dem Squeeze-Out beabsichtigt die Traton SE den Aufsichtsrat mit genehmen Personen zu besetzen - eine Personalkarussell, was nicht die Zustimmung des Streubesitzes verdient, zumal auch Overboarding in vielen Fällen eine Rolle spielt.

 

7. Stephanie Porsche-Schröder

 

Ablehnung

 

Begründung: Kurz vor dem Squeeze-Out beabsichtigt die Traton SE den Aufsichtsrat mit genehmen Personen zu besetzen - eine Personalkarussell, was nicht die Zustimmung des Streubesitzes verdient, zumal auch Overboarding in vielen Fällen eine Rolle spielt.

 

8. Christian Schulz

 

Ablehnung

 

Begründung: Kurz vor dem Squeeze-Out beabsichtigt die Traton SE den Aufsichtsrat mit genehmen Personen zu besetzen - eine Personalkarussell, was nicht die Zustimmung des Streubesitzes verdient, zumal auch Overboarding in vielen Fällen eine Rolle spielt.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Vergütungssystem scheint in seiner Gesamtheit zustimmungswürdig. Auffällig positiv ist, dass die variable Komponente ausschließlich zwei- und mehrjährig bemessen wird.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verankerung sowohl von einer variablen Vergütungskomponente als auch von Sitzungsgelder stehen nicht im Einklang mit den Kernaufgaben eines Aufsichtsrats, nämlich der Aufsicht und Kontrolle.

 

 

TOP 9 Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die TRATON SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt die Beschlussfassung zu einem Squeeze-Out generell ab. Ein solcher beinhaltet den schwersten Eingriff in die Rechtsstellung eines Aktionärs und führt zu einer zwangsweisen Übertragung seiner Aktien an den Hauptaktionär. Besonders im vorliegenden Fall scheint die Barabfindung nicht dem eigentlichen Wert des Unternehmens zu entsprechen. Die SdK wird am Tag der Hauptversammlung das Bewertungsgutachten und den Prüfbericht kritisch hinterfragen und im Nachgang die Beantragung eines Spruchverfahrens im Sinne ihrer Mitglieder prüfen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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