Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und für den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinne

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich befürwortet die SdK eine Ausschüttungsquote zwischen 40-60 %. Allerdings gibt es hier einen besonderen Fall: Eine Immobilie wurde mit Gewinn veräußert, um ein Darlehen zurückzuzahlen. Diese Tatsache zeigt die schwierige wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Aus diesem Grund kann der Einbehaltung des Gewinns zugestimmt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Durch den Verkauf der Betriebsimmobilie konnte ein Darlehen zurückgezahlt werden. Der Erlös hat zu einer deutlichen Erhöhung des Erfolges geführt. Gleichzeitig wurden nahezu keine Investitionen getätigt. Die Frage der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells konnte auch auf der letzten Hauptversammlung nicht hinreichend beantwortet werden. Derzeit ist nicht erkennbar, wie die Situation nachhaltig verbessert werden soll.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Bericht des Aufsichtsrates wurde angegeben, dass dieser keine Notwendigkeit für Weiterbildungen im letzten Jahr gesehen hat. Aufgrund der Herausforderungen des Unternehmens (u.a. Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells, erfolgreiche Umsetzung der Restukturierungsmaßnahmen) sollte sich der Aufsichtsrat weiterbilden. Vorhandene Rechnungslegungskenntnisse sind aufgrund der schwierigen finanziellen Lage des Unternehmens zwar unerlässlich, reichen allein jedoch nicht aus. Vielmehr sollte sich der Aufsichtsrat auch mit aktuellen Themen der Branche beschäftigen und sich hier entsprechend weiterbilden. Um das Unternehmen für die Zukunft gut aufzustellen, sind Investitionen erforderlich. Diese wurden aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens deutlich zurückgefahren. Hinsichtlich eines Strategiekonzeptes kommt vom Aufsichtsrat viel zu wenig: Dieses ist dringend erforderlich, um den Turnaround der schwierigen wirtschaftlichen Lage zu schaffen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer prüft den Abschluss erst seit 2020, allerdings war der Anteil der Steuerberatungs- und sonstigen Leistungen in Summe deutlich über 25% im Verhältnis zum Honorar für die reine Abschlussprüfung. Aus diesem Grund kann der Wahl nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Herrn Dr. Antonio Fernández

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat scheint fachlich qualifiztiert zu sein. Zudem hat der Kandidat keine weiteren Aufsichtsratsmandate. Somit besteht keine Gefahr eines Overboardings.

 

b) Herrn Dirk Liedtke

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat scheint fachlich qualifiziert zu sein. Zudem hat der Kandidat keine weiteren Aufsichtsratsmandate. Somit besteht keine Gefahr eines Overboardings.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über Vergütungssystem für den Vorstand

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Anteil der fixen Vergütung ist mit 65-75 % verhältnismäßig hoch. Durch die Festlegung der Zielgrößen für die variable Vergütung, insbesondere auch durch die Möglichkeiten der vorübergehenden Abweichung vom Vergütungssystem, hat der Aufsichtsrat einen Handlungsspielraum, die Vergütung zu erhöhen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über abstraktes Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat als Kontrollorgan sollte aus Sicht der SdK eine rein fixe Vergütung erhalten, damit keine Interessentskonflikte entstehen. Da dies bei der Greifenberger AG der Fall ist, kann dem Vergütungssystem zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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