Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der VSM AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die VSM AG und den VSM-Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Ausweislich S. 12 GB beträgt der Konzernjahresüberschuss gut 9 Mio. Davon unter 3 Mio. auszuschütten liegt weit unter der von der SdK angestrebten Ausschüttungsquote von 40-60% für adulte Unternehmen. Normalerweise wäre eine solche Vorgehensweise abzulehnen, im Zuge der CoViD-19 Pandemie kann man dem jedoch einmalig zustimmen, insbesondere nachdem im letzten Jahr über 60 % des Konzerngewinns ausgeschüttet wurden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat die VSM augenscheinlich gut durch die Pandemie gesteuert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Ausweislich des Berichts hat der AR seine Aufgaben der Überwachung und Beratung erfüllt und wir gratulieren Dem AR für seine schon fast prophetischen Gaben, schon Mitte Februar 2020 Maßnahmen für das Verhalten in der CoViD-19 Pandemie zu beschließen TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die Wiederwahl von drei AR und die Neuwahl von einem weiteren Vertreter für die Starcke-Gruppe ist nicht zu beanstanden, obwohl wir uns natürlich einen unabhängigeren AR wünschen würden. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft AG und Konzern schon seit weit mehr als zehn Jahren. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung fordert die SdK daher den Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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