Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Energiekontor AG zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die Energiekontor AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Bei einem Konzernergebnis von knapp 20. Mio € (GB Seite 87) und damit einem Ergebnis je Aktie von 1,43 € liegt die Ausschüttung mit 0,80 € Dividende je Aktie im von der SdK angestrebten Korridor von 40-60% und ist deshalb zu begrüßen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vostand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 erfolgreich agiert.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Es ist davon auszugehen, daß der AR seinen Aufgaben der Beratung und Überwachung nachgekommen ist.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Ausweislich S. 125 GB erhält die PKF nur geringfügige Beträge neben den Abschlußprüfungsleitungen, so daß der Wahl als AP problemlos zugestimmt werden kann.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Die Sdk spricht sich generell aus grundsätzlichen Erwägungen gegen Aktienoptionsprogramme aus - nicht etwa, weil Sie nicht möchte, daß Vorstände im Unternehmen beteiligt sind, sondern weil Optionsprogramme genutzt werden können, um an den Aktiengewinnen beteiligt zu sein, ohne überhaupt jemals reele Aktien gehalten haben zu müssen. Dieser Fall lag hier bei der Energiekontor AG bereits schon einmal vor. Und gerade aus diesem Grund sieht die SdK Aktienoptionsprogramme äußerst kritisch. Daher kann die SdK dem sonst gut gestaltetem Voergütungsmodell nicht zustimmen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütungsregelung in § 15 der Satzung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die rein fixe Vergütungsregelung für AR ohne variablen Vergütungskompoenten ist aus SIcht der SdK zu begrüßen und kann problemlos zugestimmt werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: In 2019 betrug die AR-Vergütung 90.000 €. Im letzten Jahr mussten wir schon eine Erhöhung um 50% schlucken, jetzt soll noch mal eine identische Erhöhung und damit in diesem kurzem Zeitraum eine Verdopplung gemacht werden. Die Notwendigkeit dafür erschließt sich nicht, die Vergütung ist bestimmt nicht zu niedrig.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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