Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der FRoSTA Aktiengesellschaft und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll bei einem nun gegenüber Vorjahr wieder auf 3,68 € verdoppelten Ergebnis eine gegenüber den Vorjahren unveränderte Dividende von 1,60 € je Aktie ausgekehrt werden. Dieses liegt in der von der SdK geforderten Spanne einer Ausschüttung von 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die von FRoSTA bearbeiteten regionalen europäischen Märkte für Tiefkühlkost sind sicherlich als ein Gewinner der Corona-Pandemie zu sehen. FRoSTA gelang es dabei mit seinen qualitativ hochwertigen Produkten stark mitzuwachsen. Über den Konzern hinweg und insgesamt betrachtet brachte diese Entwicklung eine gute Umsatzsteigerung und einen nur leicht unterproportionalen Anstieg des Konzernjahresüberschusses auf einen neuen Bestwert mit sich. Das Geschäftsmodell mit der weiterhin sehr ansprechenden Entwicklung des Markengeschäfts FRoSTA ist nach wie vor intakt, der Konzern in der Entwicklung zum Markenartikler weiter vorangeschritten. Die Bilanzrelationen sind bei einer Eigenkapitalquote von nun wieder sehr deutlich über 50% weiterhin solide. Gleiches gilt für den gegenüber Vorjahr stark gestiegenen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Der Total Shareholder Return (TSR), bestehend aus Dividendenzahlung und Kursentwicklung, hat sich im Jahresverlauf basierend auf vor allem ordentlichen Kurssteigerungen gut entwickelt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Ausweislich seiner Berichterstattung ist der Aufsichtsrat in u.a. vier Sitzungen seiner Kontrollpflicht verantwortlich nachgekommen. TOP 5 Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Angesichts einer auskömmlichen Dividendenauskehrung hat die SdK keine Einwände gegen einen additiven Aktienrückkauf. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wiederwahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen bestehen seitens der SdK auch in diesem Jahr keine Bedenken. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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