Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a, 315 Abs. 4, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA per 31. Dezember 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Gegen die Feststellung des Abschlusses gibt es keine Bedenken. Dieser verfügt zudem über ein uneingeschränktes Testat des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH. TOP 3 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 169.731.342,53 wie folgt zu verwenden: Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Beschlussvorschlag sieht die Auskehrung einer gegenüber Vorjahr reduzierten Dividende von 1,00 € je Stamm- und Vorzugsaktie vor. Angesichts eines Ergebnis je Aktie von minus 2,83 € wäre hier allerdings eigentlich ein Dividendenausfall angezeigt. Nichtsdestotrotz und vor dem Hintergrund der nach wie vor guten Liquiditäts- und Bilanzsituation trägt die SdK den Ausschüttungsvorschlag mit. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die persönlich haftende Gesellschafterin hat, unter weiterhin schwierigen, nun zusätzlich durch die Corona-Pandemie verschärften Umfeldbedingungen, erneut einen „guten Job“ beim zukunftsgerechten Umbau des vorhandenen Terminal- und Intermodalnetzwerkes geleistet. Stand dabei im Vorjahr der CONTSHIP-Teilkonzern im Vordergrund, so war im Berichtsjahr die laufende Restrukturierung des deutschen EUROGATE-Teilkonzerns die wohl größere Herausforderung. Sehr erfreulich verlief die Entwicklung hingegen bei den Containerterminals in Tanger, die zurecht als „Konzernhighlight“ beschrieben wird. Ferner scheinen sich die in den Bereichen Automatisierung und Digitalisierung laufenden Projekte vielversprechend zu entwickeln. Während sich der kumulierte Umschlag in beiden Teilkonzernen besser als auf der letzten HV befürchtet entwickelte, so ging der Umsatz mit nun kumuliert ca. 461 Mio. € gegenüber Vorjahr mit gut 543 Mio. € deutlich zurück. Das Konzernergebnis je Aktie von negativ 2,83 € war zudem aufgrund der negativen EUROGATE-Entwicklungen gegenüber dem von positiven CONTSHIP-Sondereffekten geprägten Vorjahr signifikant rückläufig und erstmalig in roter Farbe geschrieben. Der Konzern profitiert insgesamt nach wie vor von seinem gut diversifizierten Geschäftsmodell, den soliden Bilanzrelationen und dem gleichfalls soliden Konzern-Cashflow. Mit Blick auf den für die Aktionäre wichtigen TSR (Total Shareholder Return) muss ferner konstatiert werden, dass sich dieser, auch coronabedingt, im Berichtsjahr negativ entwickelt hat. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Ausweislich seines ausführlichen Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion in u.a. vier Sitzungen erneut verantwortlich wahrgenommen. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat a) Frau Katja Both, kaufmännische Angestellte bei EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, Bremen, Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Gegen die Wiederwahl von Frau Both und die Neuwahl von Herrn Kleinfeldt bestehen seitens der SdK keine Einwände. b) Herr Christian Kleinfeldt, Prokurist und Finanzdirektor Jahr Holding GmbH, Hamburg, Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Siehe a). TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2021 und vorsorglich für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die SdK unterstützt den von ihr jahrelang geforderten Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft. TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Eine Bestätigung des mit Unterstützung der SdK implementierten Vergütungssystems ist aus Sicht der SdK reine Formsache. TOP 9 Satzungsänderungen Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen betreffen einerseits die Binnenorganisation des Selbstverwaltungsgremiums Aufsichtsrat, ferner einen angemessenen Aufwandsersatz für die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin und zu guter Letzt die Anpassung der Satzung an eine veränderte Gesetzeslage. Die vorgeschlagenen Änderungen sind nach Auffassung der SdK klarstellend und unproblematisch und modernisieren darüber hinaus die Satzung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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