Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Bei einem Ergebnis pro Aktie von 0,85 Euro wird die Forderung der SdK nach mindestens 40% Ausschüttungsquote erfüllt und die Dividendenkontinuität der letzten Jahre beibehalten.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Auch angesichts der Pandemie lag die Geschäftsentwicklung im soliden Trend der letzten Jahre und entsprach den Erwartungen. Das Unternehmen bestätigt seinen Ruf als konstanter Dividendenzahler. Die Performance des Vorstands ist daher aus Sicht der SdK als gut zu bewerten.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Der Aufsichtsrat hielt insgesamt sechs Präsenzsitzungen und Telefonkonferenzen ab, an denen alle Mitglieder vollzählig teilnahmen. Der Bericht des Aufsichtsrates dokumentiert ausreichend seine Tätigkeit. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt, den Vorgaben nach §171 AktG wurde entsprochen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Ebner-Stolz prüft bereits seit 2004. Die SdK lehnt eine ununterbrochene Prüfungsdauer von mehr als zehn Jahren grundsätzlich ab, um eingeschliffene Routinen im Prüfungsprozess zu vermeiden und eine weiterhin neutrale und objektive Prüfung sicherzustellen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts durch Änderung von § 5 Absatz 6 der Satzung

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Das in der Beschlussfassung vorgesehene Genehmigte Kapital entspricht 50% vom Grundkapital. Vorratskapitalia in dieser Größenordnung lehnt die SdK aus Gründen des Verwässerungsschutzes für den Aktienbestand ab.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über das Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder und über die Änderung von § 12 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Eine Vergütung der Aufsichtsräte bis zu 40.000 Euro je nach Funktion kann hinsichtlich der Branchenzugehörigkeit und der Größe des Unternehmens und im Vergleich mit ähnlichen Unternehmen als angemessen betrachtet werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Das vorgeschlagenen Vergütungssystem berücksichtigt weitgehend die Vorgaben nach ARUGII und dem DCGK und folgt dem Grundsatz "Pay For Performance". Die Vergütungsbestandteile sind überwiegend variabel, mit Übergewichtung der LTI. Es sind des Weiteren eine Maximalvergütung, Nachhaltigkeitskriterien, Malus- und Clawback-Regelungen und eine Change-Of-Control-Klausel vorgesehen. Insgesamt betrachtet kann daher der Beschlussvorlage zugestimmt werden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.