Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gateway Real Estate AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie der Lageberichte für die Gateway Real Estate AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Die Verwaltung lässt einen Willen zur kontinuierlichen Dividendenzahlung vermissen. Vermutlich folgt man den Interessen des beherrschenden Aktionärs und seines Umfeldes (ca. 85% Anteile). Bei einem Ergebnis pro Aktie von 0,48 Euro sollten mindestens 40% Ausschüttung möglich sein, auch um den negativen Kursverlauf der Aktie zu kompensieren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Aus Sicht der Aktionäre des Streubesitzes war 2020 ein schlecht gemanagtes Jahr. Der Börsenkurs und das Konzernergebnis sanken stark, die Verschuldung stieg stark, die Gesamtleistung des Unternehmens hat sich halbiert. Es soll keine Dividende gezahlt werden. Für diese Performance kann die SdK keine Entlastung erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Lt. Bericht hielt der Aufsichtsrat sieben Sitzungen ab, prüfte und billigte den Jahresabschluss. Der Bericht des Aufsichtsrates ist ausführlich. Den Vorgaben nach §171 AktG wurde gefolgt. Die Entlastung durch die SdK erfolgt unter Berücksichtigung der Vermutung, dass der Aufsichtsrat mindestens teilweise als vom Mehrheitsaktionär abhängig zu betrachten ist. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: Der Abschlussprüfer wurde wie im Vorjahr wieder im sechsstelligen Eurobereich für "Sonstige Leistungen" honoriert. Die SdK plädiert für eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung, um jederzeit eine Prüfung frei von sonstigen kommerziellen Interessen des Prüfers sicherzustellen. Die Beschlussvorlage bleibt abgelehnt, falls es in der HV keine schlüssigen Einlassungen seitens des Managements hinsichtlich "Anderer Bestätigungsleistungen" geben sollte. TOP 6 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat a) Herrn Norbert Ketterer Zustimmung Begründung: Die SdK betrachtet die Nominierung der Kandidaten als "Gesamtpaket". Hinsichtlich der Expertise und Managementerfahrung wäre der neue Aufsichtsrat kompetent und ausgewogen besetzt. Ob und wie weit die Kandidaten vom beherrschenden Aktionär Ketterer abhängig sind, oder eigene Geschäftsinteressen verfolgen, kann von Außenstehenden nur vermutet werden. b) Herrn Thomas Kunze Zustimmung Begründung: Wie 6a c) Herrn Jan Hendrik Hedding Zustimmung Begründung: Wie 6a d) Herrn Ferdinand von Rom Zustimmung Begründung: Wie 6a e) Herrn Leonard Fischer Zustimmung Begründung: Wie 6a TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands Ablehnung Begründung: Der Vorstand wird ausschließlich fix vergütet. Der Ansatz "Pay for Performance" fehlt völlig. Zudem muss man die vorübergehende Möglichkeit zur Abweichung vom Vergütungssystem kritisch bewerten. Auch die Tatsache, dass der Vorstandsdienstvertrag von Herrn Tobias Meibom noch vorab des Inkrafttretens des neuen Vorstandsvergütungssystems mit einer Change-of-Control-Klausel ausgestattet wurde, ist aus Sicht der SdK kritikwürdig. TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrates kann mit 20-40TEUR je nach Funktion als angemessen betrachtet werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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