Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat sich auf geringem Niveau stabilisiert und die Ergebnisse bewegen sich im Rahmen der Prognose. Inzwischen gibt es sogar auch wieder Wachstumsperspektiven. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates a) Dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Joachim Schwarzer, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. b) Dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Markus Gernot Schmieta, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: Siehe 3a c) Dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Hartmut Brandt, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: Siehe 3a TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung von § 5 Abs. 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2017/I) sowie Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50 % des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen (Aktienoptionsplan 2021) und Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021/I) sowie die entsprechende Satzungsänderung in § 5 der Satzung Ablehnung Begründung: Vor der Ausgabe von Aktienoptionen sollte die Gesellschaft erst das neue Geschäftsmodell weiterentwickeln und auch einen Mehrwert für die alten leidgeprüften Aktionäre schaffen. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands Ablehnung Begründung: Grundsätzlich ist es nicht möglich über ein solch komplexes System der Vorstandsvergütung auf einer virtuellen HV ohne Nachfragemöglichkeit abzustimmen. In diesem Fall erfolgt die Ablehnung bereits durch die Change of Control Klausel. TOP 8 Beschlussfassung über die Anpassung und Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das laufende Geschäftsjahr 2021 sowie das Vergütungssystem des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Eine variable Vergütung für den Aufsichtsrat wird von der SdK grundsätzlich abgelehnt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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