Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttungsquote des Bilanzgewinns beträgt über 60% und entspricht damit der Forderung der SdK, mindestens 40% auszuschütten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Umsatz konnte im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden, die Prognose wurde erfüllt. Die operative Ertragslage lag über Plan. Mit 0,90 Euro Dividende wird eine lukrative Rendite geboten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hielt ausweislich seines Berichtes in der Berichtsperiode vier Sitzungen ab, mit einer Ausnahme bei voller Präsenz der Mitglieder. Bis auf den Nominierungsausschuss tagten die Ausschüsse je zweimal, ebenfalls bei voller Präsenz. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen nach dem Aktiengesetz nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: Nach den Vorkommnissen bei der Wirecard AG lehnt die SdK EY als Abschlussprüfer solange ab, bis EY ein schlüssiges Konzept zur Qualitätssicherung ihres allgemeinen Prüfungsprozedere vorgelegt hat. TOP 6 Wahl des neuen Aufsichtsrats a) Herrn Jochen Müller Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, welche gegen eine erneute Mandatierung von Herrn Müller sprechen. b) Herrn Dr. Volker Hues Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe bekannt welche gegen eine erneute Mandatierung von Herrn Hues sprechen. c) Herrn Jörn Kämper Zustimmung Begründung: Die SdK verlangt von ehemaligen Vorstandsmitgliedern vor dem Eintritt in den Aufsichtsrat eine Cooling Off Periode von drei Jahren, was im Falle von Herrn Kämper eingehalten wurde. d) Herrn Dr. Stephan Zilkens Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe bekannt welche gegen eine erneute Mandatierung von Herrn Zilkens sprechen. TOP 7 Beschlussfassung über das Vorstandsvergütungssystem Zustimmung Begründung: Bei der Festlegung des Vergütungssystems wurden die Vorgaben nach ARUGII und dem DCGK theoretisch genau berücksichtigt. Neben der Fixvergütung erfolgt eine überproportionale variable Vergütung mit langfristigem Schwerpunkt. Die Gesamtvergütung ist gedeckelt, ESK-Kriterien sind vorgesehen. Nachzufragen ist, ob die D&O-Versicherung einen Selbstbehalt vorsieht. Bei Pflichtverstößen sind Einbehalte oder Rückforderungen von Vergütungsbestandteilen möglich TOP 8 Beschlussfassung über das Aufsichtsratsvergütungssystem Zustimmung Begründung: Die Vergütung für die Aufsichtsräte ist mit je nach Funktion bis zu 27500 Euro der Größe des Unternehmens und dem Umfang der Aufgaben des Aufsichtsrates angemessen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|