Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Es gibt keine Gründe, die einer Entlastung des Vorstands entgegenstehen. Jedoch wäre im Geschäftsbericht die Angabe des Grundes der Mandatsniederlegung von Herrn Höptner wünschenswert gewesen. Aufgrund der Presseberichterstattung ist von einer beruflichen Veränderung innerhalb der Branche von Herrn Höptner auszugehen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Bericht des Aufsichtsrats gibt sehr detailliert Auskunft über die Arbeit des Kontrollgremiums. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Informationen hinsichtlich der Effizienzprüfung, der Weiterbildung des Aufsichtsrates sowie der Themen der einzelnen Aufsichtsratssitzungen. Einen derart detaillierten Bericht findet sich selten. Bei der Niederlage des Mandats der beiden Aufsichtsräte wäre jedoch die Angabe des Grundes wünschenswert. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Im vergangenen Geschäftsjahr wurden vom Abschlussprüfer sonstige Beratungsleistungen in Höhe von 155.000 €erbracht hat. Das sind 79% der reinen Prüfungskosten. Die SdK kann in begründeten Ausnahmefällen einen Anteil der sonstigen Beratungsleistungen an den Prüfungskosten bis zu 25 % akzeptieren. Da dieser jedoch deutlich überschritten ist, kann dem Wahlvorschlag nicht zugestimmt werden. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, Herrn Jürgen Steffan, Mitglied des Vorstands der Wüstenrot & Württembergische AG, wohnhaft in Ludwigsburg, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Nach den SdK-Richtlinien sollten Aufsichtsräte, die operativ tätig sind, nicht mehr als drei Mandate innehaben. Der Vorsitz eines Aufsichtsrates werden wie zwei Aufsichtsratsmandate gezählt, da der Vorsitzende mehr Zeit für seine Tätigkeit benötigt als ein normales Aufsichtsratsmitglied. Bei dem vorgeschlagenen Kandidaten liegt somit ein Overboarding vor, da er bereits zwei Aufsichtsratsmandate und einen Vorsitz innehat. Darüber hinaus ist er noch Mitglied eines Präsidialausschusses. b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, Andreas Torner, Deutsche Bank AG, Sprecher der Geschäftsleitung der Region Südwest und Mitglied des Management Committee Germany, wohnhaft in Überlingen, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Wie auch bei dem ersten Kandidaten ist hier aufgrund der Häufung diverser Mandate das Overboarding erfüllt. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Kandidat nicht über ausreichende zeitliche Kapazitäten verfügt, seinem Mandat entsprechend der Anforderungen nachzukommen. c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, Frau Dr. Alena Kretzberg, Commerzbank AG, Bereichsvorstand Digital Banking & comdirect, wohnhaft in Hofheim am Taunus, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Wie auch bei den ersten beiden Kandidaten ist hier aufgrund der Häufung diverser Mandate das Overboarding erfüllt. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Kandidat nicht über ausreichende zeitliche Kapazitäten verfügt, seinem Mandat entsprechend der Anforderungen nachzukommen. Somit kann der Wahl nicht zugestimmt werden. d) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, Frau Katharina Gehra, Geschäftsführerin der immutable insight GmbH, wohnhaft in Berg, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die Voraussetzungen für die Übernahme des Mandates sind erfüllt: Die Kandidatin ist unabhängig, es besteht keine Gefahr des Overboardings und die Kandidatin verfügt über die erforderlichen Kompetenzen. TOP 6 Beschlussfassung über das Vergütungssystem für den Vorstand Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Bei der variablen Vergütung werden die finanziellen Erfolgsziele nicht offengelegt. Diese Intransparenz findet sich auch bei den nichtfinanziellen Erfolgszielen. Aufgrund dessen kann dem Vergütungssystem nicht zugestimmt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Da es sich um eine rein fixe Vergütung handelt, kann dieser zugestimmt werden. Eine Erhöhung der Vergütung ist aufgrund der steigenden Anforderungen und des zunehmenden Zeitaufwandes aufgrund zunehmender gesetzlicher Vorschriften angemessen. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Da es sich hier lediglich um die Anpassung an die geänderte Rechtslage im Zuge des ARUG II handelt, steht der Zustimmung nichts entgegen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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