Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 (jeweils einschließlich der jeweiligen Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB in der für das Geschäftsjahr 2020 anwendbaren Fassung) sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der Konzernjahresüberschuss ist gerade noch im positiven Bereich, in der AG stellte sich sogar ein negativer Jahresüberschuss ein. Daher wird dem Vortrag des Bilanzgewinns zugestimmt, auch wenn die Rücklagen durchaus eine Dividendenzahlung ermöglicht hätten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Es liegen keine Informationen vor, die gegen eine Entlastung sprechen würde. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Es liegen keine Informationen vor, die gegen eine Entlastung sprechen würde. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Der Wechsel des Abschlussprüfers wird ausdrücklich begrüßt und von uns mitgetragen. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Ablehnung Begründung: Die SdK fordert, dass operativ tätige Personen maximal drei Aufsichtsratsmandate wahrnehmen. Diese Grenze hat der Kandidat bereits vor Antritt des Mandats beim Rhön-Klinikum überschritten. Dem Wahlvorschlag kann somit keine Zustimmung erteilt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Positiv zu werten ist der Umstand, dass in Zukunft keine weiteren Change-of-Control-Klauseln in den Vorstandsverträgen Berücksichtigung finden. Allerdings ist nicht ersichtlich, inwiefern der Anforderung des § 87 AktG nachgekommen wird, wonach die variable Vergütung eine ausschließliche, zumindest aber mehrheitlich langfristige Bemessungsgrundlage aufweisen soll. Ebenso ist die Bemessungsgrundlage mit dem EBITDA stark verzerrend gegenüber dem Ergebnisausweis und berücksichtigt in keiner Weise das eher kapitalintensive Geschäftsmodell als Klinikbetreiber. Die SdK wird dem Vergütungssystem daher die Zustimmung versagen. TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung Ablehnung Begründung: Vom Grundsatz her ist das Vergütungssystem zustimmungsfähig, da ausschließlich fixe Komponenten gezahlt werden. Allerdings kritisiert die SdK hierbei, dass weiterhin Sitzungsgelder in einer nicht unbedeutenden Höhe gezahlt werden. Außerdem ist nicht nachvollziehbar, warum der Vorsitzende des Aufsichtsrats den dreifachen Betrag eines einfachen Mitglieds erhalten soll, anstatt sich mit dem marktüblich Doppeltem zu bescheiden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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