Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs) zum 31. Dezember 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Das Ergebnis je Aktie ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Erfreulich ist, dass an der Dividende nichts verändert werden soll. Somit bewegt sich die Ausschüttungsquote wieder in die richtige Richtung von 40 - 60%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: In der aktuellen Zusammensetzung des Vorstands ist die Gesellschaft auch in den kommenden Jahren fachlich gut aufgestellt. Somit steht einer Entlastung des Vorstandes nichts im Wege. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Im vergangenen Geschäftsjahr fanden insgesamt vier AR-Sitzungen statt. Bei jeder Sitzung war der AR vollständig anwesend. Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats erfüllt der AR seine Pflichten als Kontrollorgan der Gesellschaft. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2022 Ablehnung Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhielt der prüfende AP insgesamt 4.953 T€ an Honoraren. Davon entfielen etwa 3.419 T€ auf die Abschlussprüfung. Somit entfallen 1.534 T€ auf sonstige Leistungen. Das entspricht etwa 31 % der gesamten Honorare. Damit erscheint die Unabhängigkeit der Prüfungsleistung gefährdet. TOP 6 Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat (1) Stefan Rasch Zustimmung Begründung: Die fachliche Eignung von Herr Rasch scheint gegeben. Er bekleidet nicht zu viele Mandate, so dass davon ausgegangen wird, dass die Pflichten eines AR-Mandates nachgekommen werden kann. (2) Prof. Dr. Andreas Söffing Zustimmung Begründung: Die fachliche Eignung von Herr Dr. Fössing scheint gegeben. Er bekleidet nicht zu viele Mandate, sodass davon ausgegangen wird, dass die Pflichten eines AR-Mandates nachgekommen werden kann. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Die Darstellung des vorgestellten Vergütungssystems ist ungenügend. Um sich ein sachliches Urteil bilden zu können bedarf es mehr Transparenz. Beispielrechnung oder die Darstellung verschiedener Szenarien lassen zu wünschen übrig. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Das vorgeschlagene Vergütungssystem besteht ausschließlich aus fix Bestanteilen. Somit partizipiert der AR nicht an kurzfristigen Erfolgen des Unternehmens. Auch die Höhe der vorgeschlagenen Vergütung ist marktüblich. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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