Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2020 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Gewinnverwendung stimmt die SdK zu. Die Ausschüttungsquote beträgt rund 46% und liegt damit und immerhin trotz Corona Pandemie im Rahmen der von der SdK geforderten 40-60% am Gewinn in normalen Geschäftsjahren. Es ist deshalb sehr zufriedenstellend. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat den Konzern gut durch die Corona Krise geführt. Es bestehen keine Hinweise, die eine Nicht Entlastung rechtfertigen könnten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten im vergangenen Jahr ausreichend gut nachgekommen. Der Bericht des Aufsichtrates ist im Vergleich zu anderen Gesellschaften ähnlicher Größe sehr spärlich und informationsarm. Gerne weist die SdK hiermit darauf hin, dass hier deutliches Verbesserungspotential besteht. Eine bloße Auflistung besprochener Themen ist wenig hintergrundreich und dient nicht der Förderung von Vertrauen. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt die Wahl von Christian Dierig ab, da für scheidende Vorstandssprecher nach Richtlinien der SdK eine Cooling off Periode von drei Jahren vorgesehen ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt Nebenleistungen, die zusätzlich zur fixen und variablen Vergütung bestehen, ab. Bei Sachbezügen und Dienstwagen und „sonstigen marktüblichen Kostenübernahmen“ gibt es hier Verschränkungen. Die SdK lehnt auch Ermessenstantiemen ab, die bei Dierig zusätzlich zur kurzfristigen variablen Vergütung bestehen können. Die Ermessenstantieme folgt darüber hinaus keinen präzisierten Kriterien, die im Geschäftsbericht genannt werden. Die SdK lehnt das Vergütungssystem daher ab. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung und über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrates Zustimmung Begründung: Das bereits bestehende Vergütungssystem der Dierig Holding AG für den Aufsichtsrat wird weitergeführt. Es ist transparent und angemessen in seinen Bezügen. Die SdK stimmt dem Vorschlag zu. TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2021 Zustimmung Begründung: Die S&P GmbH prüft in diesem Jahr zum ersten Mal. Die Beratungsleistungen liegen sehr gering über den von der SdK als sinnvoll erachteten 25% an den Kosten der Abschlussprüfungen. Zustimmung Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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