Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer gesetzlichen Mindestdividende in Höhe von 0,04 Euro für das Geschäftsjahr 2020 ist nicht angemessen. Die Gesellschaft ist frei von jeglichen Finanzverbindlichkeiten und hortete zum 31.12.2020 mehr als 80 % des Jahresumsatzes in größtenteils nicht betriebsnotwendiger Liquidität. Wie bereits in den letzten Jahren drängt sich die Vermutung auf, dass Großaktionär Isaac Larian mit seiner Familie partikuläre Interessen vertritt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

a) Herrn Thomas Eichhorn

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Geschäftsjahr 2020 sind sowohl Umsatz als auch Ergebnis stark eingebrochen, was ausschließlich mit der Corona-Pandemie in Verbindung gebracht wird. Demnach müssen die Probleme vor allem im ersten Halbjahr 2020 aufgetreten sein. Es erscheint höchst bedenklich, dass der Vorstand den Aktionären auf der letztjährig stattgefundenen Hauptversammlung das Ausmaß der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Geschäfte der Gesellschaft nicht konkret dargestellt hat. Operativ bleibt auch zu hinterfragen, wieso der Umsatzeinbruch so enorm ist. Aufgrund der Lockdown-Beschränkungen sind grundsätzlich durchaus auch positive Effekte festzustellen. Aufgrund dem hohen Umsatzeinbruch liegt es zudem nahe, dass der Vertrieb noch stark stationär-lastig ist und der Ausbau der Online-Kanäle vom Vorstand zu zögerlich vorangetrieben wurde. Abschließend wird seit Jahren der feindlich gesinnte Umgang mit den Aktionären des Streubesitzes angeprangert, der sich durch das Delisting, die Umstellung auf Namensaktien und die drastische Verschlechterung der Agreement- und Lizenzgebühren mit der Großaktionärin ausdrückte und seitdem unserer Ansicht nach unter anderem in den Punkten Transparenz und Ausschüttungspolitik unverändert anhält.

 

b) Herrn Andreas Jansen (ab 01.04.2020) und

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Geschäftsjahr 2020 sind sowohl Umsatz als auch Ergebnis stark eingebrochen, was ausschließlich mit der Corona-Pandemie in Verbindung gebracht wird. Demnach müssen die Probleme vor allem im ersten Halbjahr 2020 aufgetreten sein. Es erscheint höchst bedenklich, dass der Vorstand den Aktionären auf der letztjährig stattgefundenen Hauptversammlung das Ausmaß der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Geschäfte der Gesellschaft nicht konkret dargestellt hat. Operativ bleibt auch zu hinterfragen, wieso der Umsatzeinbruch so enorm ist. Aufgrund der Lockdown-Beschränkungen sind grundsätzlich durchaus auch positive Effekte festzustellen. Aufgrund dem hohen Umsatzeinbruch liegt es zudem nahe, dass der Vertrieb noch stark stationär-lastig ist und der Ausbau der Online-Kanäle vom Vorstand zu zögerlich vorangetrieben wurde. Abschließend wird seit Jahren der feindlich gesinnte Umgang mit den Aktionären des Streubesitzes angeprangert, der sich durch das Delisting, die Umstellung auf Namensaktien und die drastische Verschlechterung der Agreement- und Lizenzgebühren mit der Großaktionärin ausdrückte und seitdem unserer Ansicht nach unter anderem in den Punkten Transparenz und Ausschüttungspolitik unverändert anhält.

 

c) Frau Hannelore Schalast (bis 31.03.2020)

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Geschäftsjahr 2020 sind sowohl Umsatz als auch Ergebnis stark eingebrochen, was ausschließlich mit der Corona-Pandemie in Verbindung gebracht wird. Demnach müssen die Probleme vor allem im ersten Halbjahr 2020 aufgetreten sein. Es erscheint höchst bedenklich, dass der Vorstand den Aktionären auf der letztjährig stattgefundenen Hauptversammlung das Ausmaß der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Geschäfte der Gesellschaft nicht konkret dargestellt hat. Operativ bleibt auch zu hinterfragen, wieso der Umsatzeinbruch so enorm ist. Aufgrund der Lockdown-Beschränkungen sind grundsätzlich durchaus auch positive Effekte festzustellen. Aufgrund dem hohen Umsatzeinbruch liegt es zudem nahe, dass der Vertrieb noch stark stationär-lastig ist und der Ausbau der Online-Kanäle vom Vorstand zu zögerlich vorangetrieben wurde. Abschließend wird seit Jahren der feindlich gesinnte Umgang mit den Aktionären des Streubesitzes angeprangert, der sich durch das Delisting, die Umstellung auf Namensaktien und die drastische Verschlechterung der Agreement- und Lizenzgebühren mit der Großaktionärin ausdrückte und seitdem unserer Ansicht nach unter anderem in den Punkten Transparenz und Ausschüttungspolitik unverändert anhält.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

a) Dr. Paul-Stefan Freiling

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist einseitig mit Vertretern des Großaktionärs besetzt und erscheint nicht unabhängig zu arbeiten. Anders lassen sich zahlreiche, unserer Ansicht nach dem Streubesitz gegenüber, feindlich gesinnte Handlungen der letzten Jahre nicht erklären, darunter das Delisting, die drastische Erhöhung der Lizenz- und Agreement-Gebühren mit MGA sowie der Vorschlag keiner oder lediglich einer gesetzlichen Mindest-Dividende trotz voluminösen Cash-Berg.

 

b) Isaac Larian und

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist einseitig mit Vertretern des Großaktionärs besetzt und erscheint nicht unabhängig zu arbeiten. Anders lassen sich zahlreiche, unserer Ansicht nach dem Streubesitz gegenüber, feindlich gesinnte Handlungen der letzten Jahre nicht erklären, darunter das Delisting, die drastische Erhöhung der Lizenz- und Agreement-Gebühren mit MGA sowie der Vorschlag keiner oder lediglich einer gesetzlichen Mindest-Dividende trotz voluminösen Cash-Berg.

 

c) Jason Larian

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist einseitig mit Vertretern des Großaktionärs besetzt und erscheint nicht unabhängig zu arbeiten. Anders lassen sich zahlreiche, unserer Ansicht nach dem Streubesitz gegenüber, feindlich gesinnte Handlungen der letzten Jahre nicht erklären, darunter das Delisting, die drastische Erhöhung der Lizenz- und Agreement-Gebühren mit MGA sowie der Vorschlag keiner oder lediglich einer gesetzlichen Mindest-Dividende trotz voluminösen Cash-Berg.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG ist sicherlich fachlich geeignet die Abschlussprüfung vorzunehmen. Aufgrund des Umstandes, dass KPMG bereits seit mehr als zehn Jahren die Berichte der Gesellschaft prüft, besteht jedoch die Gefahr, dass die Unabhängigkeit nicht mehr gegeben sein könnte. Zudem werden neben den Prüfungsleistungen auch noch Nicht-Prüfungsleistungen im Umfang von rund 22 % des Prüfungshonorars erbracht, wodurch die Unabhängigkeit weiter eingeschränkt wird. Ferner erscheint es verwunderlich, dass die zahlreichen Verflechtungen mit dem MGA-Konzern nicht als besonders wichtige Prüfungsinhalte eingestuft werden und auch nichts über die Methodik bezüglich der Prüfung der Angemessenheit zu erfahren ist.

 

 

TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Isaac Larian hat sich bisher durch sein wiederholtes Nicht-Erscheinen auf Hauptversammlungen und die offensichtliche Ausübung partikulärer Interessen seiner Familie ausgezeichnet.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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