Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2020

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Die Gesellschaft ist bilanziell bestens aufgestellt. Es ist nicht ersichtlich, wieso auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr wiederum nur eine Minidividende von 3 bzw. 8 Cent je Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll. Das verfügbare Eigenkapital ist ausreichend, um auch die kommenden Invetsitionen vernünftig finanzieren zu können. Die Vermietungsquote ist weiterhin hoch. Daher kann aktuell keinerlei Rückgang des Chashflows gesehen werden. Somit ist die vorgeschlagene Dividendenhöhe deutlich zu niedrig.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die Gesellschaft hat operativ wie gewohnt solide Zahlen erwirtschaftet. Die Neubauvorhaben sind im Gange und werden die Gesellschaft auf ein neues Umsatzniveau heben. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es gibt keinen erkennbaren Grund, der gegen die Entlastung sprechen würde.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie die gegebenenfalls beauftragte prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2021

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Ebner Stolz gehört zu den führenden Abschlussprüfungsgesellschaften in Deutschland. Es spricht nichts gegen deren Wahl zum Prüfer der AGROB Immobilien AG.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Das Vergütungssytsem sieht zwar eine langfristige variable Vergütungskomponente vor, knüpft diese jedoch an den relativ kurzen Zeitraum von nur drei Jahren. Ferner ist nicht angegeben, um welche Prozentzahl der NAV überhaupt gesteigert werden muss, damit die langfristige variable Vergütungskomponente ausbezahlt wird. Die alleinige Orientierung am relativ bilanzpolitisch geprägten NAV erscheint auch nicht vorteilhaft.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Das vorgeshlagene Vergüstungssystem und die Höhe der Vergütung sind aus Sicht der SdK für die Größe des Unternehmens angemessen. Daher kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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