Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: SIXT ist enorm von der Corona-Pandemie betroffen. Die Auswirkungen im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten nur durch den Verkauf der Leasinggesellschaft aufgefangen werden. Aktuell ist unklar, wann wieder mit einer Normalisierung bei Geschäfts- und Urlaubsreisen gerechnet werden kann. Daher ist ein Dividendenverzicht in der vorgeschlagenen Art und Weise sinnvoll.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand arbeitete in der Vergangenheit immer sehr gut und wurde von der Corona-Pandemie wie die gesamte Bevölkerung auch kalt erwischt. Dennoch wurde das operative Geschäft schnell angepasst. Auch wenn sich der Optimismus von Herrn Sixt aus dem Jahr 2020 bisher nicht eingestellt hat, ist die Gesellschaft nicht in der Existenz gefährdet und für die kommende Erholung bestens aufgestellt.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keine erkennbaren Gründe, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2021 und im Geschäftsjahr 2022 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Deloitte GmbH prüft bereits seit mehr als zehn Jahren die Gesellschaft. Aus Sicht der SdK sollte mindestens alle zehn Jahre die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewechselt werden, um die Unabhängigkeit des Prüfers und des prüfenden Unternehmens sicherzustellen. Daher kann diesem Vorschlag nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 6 Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Sixt hat das Unternehmen in den zurückliegenden Jahren großartig geführt und zu einer starken Marke entwickelt. Ein direkter Übergang in den Aufsichtsrat erscheint aber nicht sinnvoll, da er damit die Forderung nach einer Cooling-Off Periode untergraben würde. Auch ist es fraglich, ob er sich und seinem Unternehmen damit einen Gefallen tut. Schließlich sind die Nachfolger im Amt seine beiden Söhne, die bereits nachgewiesen haben, dass Sie das Amt als Vorstand der Sixt SE bestens ausfüllen können. Ein Aufsichtsrat soll aber in erster Linie "kontrollieren". Ob dies bei einer so engen Beziehung zum Vorstand möglich ist, erscheint zumindest fraglich. Herr Sixt hat große Verdienste um das, ja, sein Unternehmen. Es wäre besser, er würde dem Unternehmen in anderer Form erhalten bleiben.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Vergütung der Vorstände erscheint grundsätzlich angemessen. Das Vergütungssystem enthält aber einige Komponenten, die von der SdK generell abgelehnt werden. So ist die Zahlung von Nebenleistungen vorgesehen, u.a. können bis zu 2 (!) Dienstwägen, auch zur privaten Nutzung, gestellt werden und Umzugs- und Maklerkosten getragen werden. Solche Kostenübernahmen fallen aus Sicht der SdK in den Bereich der privaten Lebensführung und dürfen nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrats und eine Änderung der Satzung in § 15 (Vergütung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Generell erscheint die Vergütung angemessen. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass der Aufsichtsratsvorsitzende einen PKW auch zur privaten Nutzung überlassen bekommen soll. Dies ist für Aufsichtsräte nicht üblich und aufgrund der normalerweise zu erwartender Anzahl an Sitzungen auch nicht nachvollziehbar.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten und die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft erhält damit mehr Raum zur Refinanzierung, was gerade in der aktuellen Situation wichtig erscheint. Um schnell handlungsfähig zu sein, kann auch das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Regelung von Ausschüssen des Aufsichtsrats durch Einfügung eines neuen § 14a (Ausschüsse des Aufsichtsrats)

 

Zustimmung

 

Begründung: Generell erscheint dies sinnvoll. Fraglich ist jedoch, wie bei einem aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrat, dieser sollte zukünftig auf mindestens 6 Personen erweitert werden, sinnvoll ein Ausschuss eingereicht werden kann.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.