TOP 1 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Ablehnung Begründung: Die SdK wird die Wahlvorschläge zum Aufsichtsrat nicht unterstützen. Nach den uns öffentlich zugänglichen Informationen hält der Großaktionär DELPHI Unternehmensberatung AG, Deutsche Balaton AG, Sparta AG in Höhe von 46%. Die neu zu wählenden Kandidaten scheinen aus dem Verbund der Deutschen Balaton zu stammen oder nahe zu stehen, wie auch der Vorsitzende des AR in seiner Funktion als Vorstand der Deutschen Balaton AG. Da sich über 50 % der freien Aktionäre mit Ihren Aktien der Erforschung in den Bereichen Pharma-/ Biotechnologie verschrieben haben und sich ihres Investitionsrisikos durchaus bewusst sind, ist fortan nicht mehr erkennbar, wie dies durch eine vollständige AR-Präsenz eines Großaktionärs gegeben sein soll. Aktionärsschützer, die sich für die Rechte der Aktionäre einsetzen, die zunehmende erforderliche Altersversorgung auf Basis von Aktien unterstützen, sind geradezu verpflichtet auf erkennbare Veränderungen im Aktionariat, der Vorstands- und Aufsichtsratsbesetzung sowie anderer Satzungsänderungen hinzuweisen. TOP 2 Beschlussfassung über Satzungsänderungen a) Änderung der Firma: Zustimmung Begründung: Die SdK nimmt erstaunt die mindestens “fünfte“ Namensänderung zur Kenntnis und fragt sich inzwischen schon nach der Sinnhaftigkeit und den Aufgabenschwerpunkten in den Gremien. Zwar könnte eine Namensgleichheit bei der deutschen AG und der britischen SE im Markt gelegentlich zu Verwechslungen führen, wenn sie denn im deutschen Markt (EU) oder britischen Markt (Nicht EU) präsent wäre. Dies ist für die dt. AG nicht erkennbar. Aktionäre fragen sich inzwischen, welche Ziele mit derlei hausgemachten Themen und den im dritten Jahr erfolgenden zwei Hauptversammlungen der AG pro Jahr und ggfs. einer weiteren in UK für die SE verfolgt werden? Der wirtschaftliche Erfolg wird aber an unserer Zustimmung nicht scheitern. b) Änderung des Unternehmensgegenstandes: Zustimmung Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag zustimmen, befürchtet aber, dass sich die AG nach den Transaktionen der letzten Jahre in ihrer Funktion als Holding ihren ursprünglichen Unternehmenszielen der Erforschung von pharma- und biotechnologischen Produkten, sowie deren Vermarktung zunehmend entfernen wird. Für die weitere Entwicklung scheint es beim Halten der Aktien erforderlich zu sein, dies zu beobachten. Unter den genannten Voraussetzungen kann zugestimmt werden. c) Änderungen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern: Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK gibt es keine Einwendungen zum Vorschlag der Änderungen in der Satzung zu den AR-Wahlen. d) Änderung der Regelung zur Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern: Zustimmung Begründung: Die SdK hat keine Bedenken für die Zustimmung der AR-Vergütung durch die HV und die Auslagenerstattung. TOP 3 Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt die Reduktion der AR-Vergütung, da es sich lediglich um eine reine Holding ohne operatives Geschäft handelt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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