Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2020
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Freenet hat im vergangen Jahr die Dividende aus Vorsicht vor den Auswirkungen der Corona Krise praktisch ausfallen lassen. In diesem Jahr werden zusätzlich zur Normaldividende in Höhe von 1,50 EUR nur 0,15 EUR als Sonderdividende ausgeschüttet. Der Rest der im Vorjahr nicht ausgeschütteten Gelder wird für Aktienrückkäufe eingesetzt. Dieses Vorgehen - Aktienrückkäufe anstatt höhere Sonderdividende - beschädigt den Charakter der Freenet als verlässliche Dividendengesellschaft und wird kritisiert. Insgesamt kann dem Vorschlag jedoch zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich durch die Corona Krise geführt. Zu kritisieren ist allerdings, dass in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten den Aktionären eingeräumt wird. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. Das zeigt sein ausführlicher Bericht. Zu kritisieren ist allerdings, dass in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten den Aktionären eingeräumt wird. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2021 sowie des Geschäftsjahres 2022 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2022 Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es spricht nichts gegen die erneute Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers. TOP 6 Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Das vorgeschlagene System entspricht in vielen einzelnen Elementen und in der Struktur den Forderungen der SdK. Allerdings sind die Beträge für die Altersversorgung generell sowie die Maximalvergütung für ordentliche Vorstände in Höhe von 4 Mio. € und für den Vorstandsvorsitzenden in Höhe von 8 Mio. € gesellschaftlich inakzeptabel hoch. TOP 7 Beschussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder; Satzungsänderung Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrats hängt nicht von den Ergebnissen der Freenet ab und ist gedeckelt sowie der Höhe nach angemessen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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