Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2020 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Ausschüttung bewegt sich zwar am unteren Rand der Forderungen der SdK, ist aber noch vertretbar, auch wenn das Unternehmen ungenutzte Cashbestände hat, die jährlich weiter anwachsen und gegen 0,75 Milliarden € betragen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Trotz erheblicher Umsatzrückgänge infolge der weltweiten Corona-Krise gelang es dem Vorstand, auch die Kosten anzupassen und einen ansehnlichen Gewinn zu erwirtschaften.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich seines Berichts und der Ergebnisse des Unternehmens seinen Verpflichtungen nachgekommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/21

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Ernst & Young kommt aus Sicht der SdK als Prüfer für ein Unternehmen der Größe der Carl Zeiss Meditec AG angesichts des in der Causa Wirecard gezeigten Versagens nicht in Frage - selbst wenn bei der Carl Zeiss Meditec AG sicherlich erheblich weniger das Risiko besteht, dass die Bücher nicht stimmen.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Herr Peter Kameritsch, Mitglied des Vorstands der MTU Aero Engines AG, München

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Kandidat erscheint geeignet, hinreichend unabhängig und nicht überlastet.

 

Herr Dr. Christian Müller, Finanzvorstand der Carl Zeiss AG, Oberkochen

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Es ist nichts ersichtlich, was gegen eine Wiederwahl von Herrn Dr. Müller sprechen könnte.

 

Herr Torsten Reitze, Mitglied der Geschäftsleitung & CFO der ZEISS Sparte Semiconductor Manufacturing Technology, Oberkochen

 

Abstimmungsverhalten: Enthaltung

 

Begründung: Zwar erscheint der Kandidat grundsätzlich geeignet, die SdK würde aber begrüßen, wenn weniger AR-Mandate konzernintern vergeben würden, zumal die Nutzung der Carl Zeiss Meditec AG als Bank des Zeiss-Konzerns nicht im Interesse der außenstehenden Aktionäre ist.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung übersteigt den der langfristigen. Das steht den prinzipiellen Erwägungen der SdK entgegen. Die Voraussetzungen für die Gewährung der langfristigen variablen Vergütung sind wenig ambitioniert und unterscheiden sich kaum von den Kriterien für die kurzfristige variable Vergütung. Es wird überhaupt nicht berücksichtigt, ob auch für die (außenstehenden) Aktionäre ein Mehrwert erreicht wurde. Es gibt keinerlei Bezug zur Entwicklung der Aktie etwa durch eine teilweise Vergütung Aktien mit Mindesthaltefrist. Mit nur 3 Jahren fällt der Bemessungszeitraum für den Langfristanteil zu kurz aus.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine Fixvergütung, die der Verantwortung bei der Größe des Unternehmens angemessen ist.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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