Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der alstria office REIT-AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammenfassten Lageberichts für die alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2020, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem REIT kann das mit 0,95 € dieses Mal bewertungsgetrieben rückläufige IFRS-Konzernergebnis je Aktie nicht der Maßstab für die Frage einer angemessenen Ausschüttung sein. Vielmehr ist hier auf die im Berichtjahr generierten FFO pro Aktie abzustellen. Letztere liegen bei erneut leicht gesunkenen 0,61 € je Aktie, welches eine Ausschüttung auf dem Niveau des Vorjahres als angemessen erscheinen lässt.

 

 

TOP 3 Investition in Grüne Projekte

 

Ablehnung

 

Begründung: Analog zum Vorjahr sollte sich alstria nach Meinung der SdK um die Erzielung möglichst hoher Gewinne und damit korrespondierend Ausschüttungen bemühen und nicht um den Bereich der Ausschüttungsverwendung, z.B. durch Investitionen in „Grüne Projekte“, kümmern, der komplett in der Sphäre der Aktionäre anzusiedeln ist.

 

 

TOP 4 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Dank der bereits in den Vorjahren vom Vorstand betriebenen und nun fortgesetzten Portfoliooptimierungsmaßnahmen steht der alstria-Konzern auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie stabil da und soll sich prognosegemäß auch 2021 stabil entwickeln. Im Berichtsjahr konnten die prognostizierten Umsatzerlöse und vor allem der auch ausschüttungsrelevante FFO nahezu resp. plangemäß erreicht werden. Das IFRS-Konzernergebnis je Aktie lag, bei einem nach wie vor positiven, aber zu einem guten Teil pandemiebedingt deutlich unter Vorjahr liegenden Bewertungsergebnis, zwar signifikant unter Vorjahr, ist aber immer noch als solide anzusehen. Der NAV resp. der frühere EPRA NAV (jetzt NTA) konnten auch im Berichtsjahr gesteigert werden. Die Bilanzrelationen sind unverändert solide, gleiches gilt für die Liquiditätsausstattung des Konzerns. Der für die Aktionäre wichtige TSR entwickelte sich im Berichtsjahr trotz leicht erhöhter Dividendenauskehrung leicht negativ, was allerdings aus Sicht der SdK umfeldbedingt begründet ist. Insgesamt kann der Vorstand somit für seine gute Leistung im Berichtsjahr entlastet werden.

 

 

TOP 5 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Gemäß seinem ausführlichen Bericht ist der Aufsichtsrat u.a. in vier ordentlichen und drei außerordentlichen Plenumssitzungen sowie diversen Ausschusssitzungen bei vollständiger Sitzungsteilnahme der jeweiligen Mitglieder seiner Überwachungspflicht nachgekommen.

 

 

TOP 6 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2021, weiterer unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 und für das Geschäftsjahr 2022 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

 

 

TOP 7 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

a)

Dr. Frank Pörschke

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Dr. Pörschke bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

 

b)

Elisabeth Stheeman

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl von Frau Stheeman bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

 

 

TOP 8 Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK geht in Ihrer Beurteilung von Vorstandsvergütungssystemen grundsätzlich vom Leitbild des Vorstands als Unternehmer aus. Dieses beinhaltet u.a., dass ein Vorstandsmitglied weit überwiegend erfolgsabhängig entlohnt wird und seine Altersvorsorge eigenverantwortlich regelt. Beides wird mit dem vorgelegten Beschlussvorschlag nicht erfüllt. Ferner soll die variable Vergütung eine nahezu ausschließlich mehrjährige Bemessungsgrundlage aufweisen, was durch den STI nicht gewährleistet ist. Außerdem stellt die vorgelegte variable Vergütung zwar richtigerweise auf die für den Interessengleichlauf mit den Aktionären zentralen Parameter FFO und TSR ab, weicht diese durch die Einbeziehung von „ESG-Zielen“ sowie eines „relativen TSR“ aber wieder auf. Sodann weist das Vergütungssystem von der SdK abgelehnte Change-of-Control-Regelungen auf.

 

 

TOP 9 Bestätigung der Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bestätigungsbeschluss für das 2017 mit Zustimmung der SdK implementierte bestehende Aufsichtsratsvergütungssystem ist reine Formsache.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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