Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie der Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 1. Dr. Martin Heuser Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat das Maschinenbauunternehmen gut durch die Krise geführt. Die reduzierten Ziele wurden erreicht. 2. Dipl.-Ing. Peter Krippner Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat das Maschinenbauunternehmen gut durch die Krise geführt. Die reduzierten Ziele wurden erreicht. 3. Dipl.-Ing. Carsten Salewski Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat das Maschinenbauunternehmen gut durch die Krise geführt. Die reduzierten Ziele wurden erreicht. 4. Dipl.-Kfm. Dirk Schwingel Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat das Maschinenbauunternehmen gut durch die Krise geführt. Die reduzierten Ziele wurden erreicht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 1. Prof. Dr. Michèle Morner Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat - wie der Bericht zeigt - den Vorstand kontrolliert und beraten. 2. Dipl.-Ing. Volker Pape Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat - wie der Bericht zeigt - den Vorstand kontrolliert und beraten. 3. Prof. Dr. Ludger Overmeyer Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat - wie der Bericht zeigt - den Vorstand kontrolliert und beraten. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: PricewaterhouseCoopers prüft die Viscom seit 2010. Die SdK fordert, dass die Prüfungsgesellschaft mindestens alle 10 Jahre wechseln sollte. TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Das neue Vergütungssystem erfüllt in sehr vielen Punkten die Forderungen der SdK. Es ist klar am EBIT ausgerichtet. Dadurch wird ein Gleichklang mit den Zielen der Aktionäre hergestellt. Das System sieht nur sehr geringe Aufwendungen für Altersversorgung vor und integriert geschickt die neu formulierten SEG-Ziele Mitarbeiterfluktuation und Stromverbrauch. Zu kritisieren ist allerdings der relativ hohe Fixanteil, denn der variable Anteil wird ab 100% des Fixgehalts gekappt. TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Die unveränderte Vergütung des Aufsichtsrats ist fix und in der Höhe angemessen. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Das genehmigte Kapital soll 50% des derzeit bestehenden Grundkapitals ausmachen. Das schränkt die Mitwirkungsrechte der Aktionäre zu sehr ein. Wenn die Gesellschaft bei einer derzeitigen Eigenkapitalquote von 60% eine derartig große Kapitalerhöhung benötigt, sollte sie alle Aktionäre an der Entscheidung teilhaben lassen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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