Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung von mindestens 40 bis 60 Prozent des Jahres-überschusses. Vorstand und Aufsichtsrats schlagen eine Dividende von 1,80 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie vor. Bei (24.402.768 Stückaktien – 22.451 eigene Aktien = 24.380.317 dividendenberechtigter Stückaktien ergibt das eine Ausschüttungssumme von 43.884.570,60 Euro. Verglichen mit dem Jahresüberschuss 105.271.847,41 Euro entspricht das einem Anteil von 42 Prozent. In den vergangenen Jahren hat die Gesellschaft stets den gesamten Jahresüberschuss an die Aktionäre ausgeschüttet. Angesichts eines Anstiegs des Jahresüberschusses um 89,4 Mio. Euro bzw. 565 Prozent steigt die Dividende gleichwohl um 1,13 Euro/Aktie bzw. 169 Prozent. Daher trägt die SdK die Abweichung von der bisherigen Ausschüttungspraxis zur Wahrung der Dividendenkontinuität mit. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat den Nettoertrag des Handelsbestands um 197 Mio. bzw. 311 Prozent auf 261 Mio. Euro erhöht und den Jahresüberschuss um 89,4 Mio. Euro bzw. 565 Prozent auf 105,3 Mio. Euro gesteigert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Überwachungs- und Beratungsaufgabe erfüllt. In 2020 kam er zu vier ordentlichen Sitzungen und einer Telefonsitzung zusammen. Die Teilnahmequote ist dem Bericht nicht zu entnehmen. Auch sind die Ausführungen zu den inhaltlichen Schwerpunkten der einzelnen Sitzungen sind denkbar knapp gefasst. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Enthaltung Begründung: Zu der Entscheidung über die Wahl von Max Timm bedarf es der Kenntnis weiterer Umstände. Nötig wären Angaben zu den Gründen für das vorzeitige Ausscheiden des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Karsten Haesen zum 31.12.2020. Gewählt war er bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2023 (vgl. EB 2018, S. #, TOP 5c i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 2 Satzung). Erforderlich wären außerdem nähere Angabe zu der Person des Bewerbers, insbesondere zu Ausbildung und beruflicher Erfahrung. Die Einberufung beschränkt sich auf die Angabe des Wohnortes (London, Vereinigtes Königreich) und die Tätigkeit als „Mitglied des Vorstands der Berliner Effektengesellschaft AG“ (EB 2021, S. 4, TOP 5). Auf der Internetseite der Berliner Effektengesellschaft AG (BEAG) werden unter „Organe“ / „Vorstand“ dagegen allein Herr Holger Timm und eben Karsten Haesen aufgeführt (vgl. https://www.effektengesellschaft.de/u/organe.htm, abgerufen am: 28.05.2021). TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl der Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG zum neuen Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken: Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die einen regelmäßigen Wechsel, spätestens alle zehn Jahre. Die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft den Jahresabschluss der Gesellschaft zwar bereits seit dem Geschäftsjahr 2008 (s. GB 2008, S. 48 f.), doch wurde die Prüfungsdauer einmalig unterbrochen: Der Jahresabschluss 2017 wurde von der VISUS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft (s. GB 2017, S. 42-44). Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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