Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der technotrans SE zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die technotrans SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands, jeweils für das Geschäftsjahr 2020.

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem erzielten Ergebnis je Aktie von 0,72 € je Aktie im Geschäftsjahr 2020 schlägt die Verwaltung eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,36 € vor. Dies entspricht exakt einer Ausschüttungsquote von 50%. Aus Sicht der SdK werden damit die Aktionäre fair am Unternehmensgewinn beteiligt. Dem Gewinnvorschlag kann aus Sicht der SdK somit zugestimmt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz den Verwerfungen im letzten Jahr aufgrund der CoVid-19-Pandemie hat der Vorstand das Unternehmen solide durch die Krise geführt. Das Unternehmen steht strategisch und finanziell gut da. Dem Vorstand kann Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten in vier turnusmäßigen sowie zwei außerordentlichen Sitzungen hinsichtlich Beratung und Kontrolle gegenüber dem Vorstand nachgekommen. Das Unternehmen ist strategisch gut aufgestellt (Future Ready 2025).

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: PWC prüft die Gesellschaft seit 2019. Die Abschlussprüfungskosten betrugen für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt 271 T €. Neben diesen Abschlussprüfungskosten fielen zudem noch Steuerberatungskosten in Höhe von 49 T € an. Generell fordert die SdK die strikte Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung. Die Höhe der Steuerberatungsleitungen liegen aber gerade noch aus Sicht der SdK auf tolerablem Niveau.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über das Vorstandsvergütungssystem der technotrans SE

 

Ablehnung

 

Begründung: Das hier vorgelegte Vorstandsvergütungsmodell entspricht nicht den Vorstellungen der SdK: Zum einen ist der Anteil der Festvergütung mit 54% an der Zielvergütung als zu hoch anzusehen. Zum anderen sollte bei den variablen Vergütungskomponenten mindestens 70% langfristiger Natur sein. Dies ist hier nicht der Fall (hier: 45/55 kurzfristig/langfristig).

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über das Aufsichtsratsvergütungssystem der technotrans SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Aufsichtsratsvergütungssystem sieht eine rein fixe Vergütung vor. Dies ist aus Sicht der SdK zu begrüßen. Sitzungsgelder erachtet die SdK als nicht mehr zeitgemäß, werden aber toleriert.

 

 

TOP 8 Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

 

a) Auf der Grundlage des Vorschlags des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Dr.-Ing. Gottfried H. Dutiné in den Aufsichtsrat der technotrans SE zu wählen. Die Wahl von Herrn Dr.-Ing. Gottfried H. Dutiné soll für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt insoweit für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026.

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dutine ist selbstständiger Unternehmensberater und verfügt über die fachliche Expertise, um einen Mehrwert für den Aufsichtsrat der technotrans SE zu schaffen. Inwieweit Herr Dutine jedoch über die zeitlichen Ressourcen verfügt, muss noch geklärt werden, da Herr Dutine neben seinem Mandat hier bei der technotrans in drei weiteren Gremien sitzt. Sollte er überzeugend darlegen, über die nötigen zeitlichen Ressourcen zu verfügen, um das anspruchsvolle Mandat bei der technotrans AG ausführen zu können, so wird die SdK den Wahlvorschlag mittragen.

 

b) Auf der Grundlage des Vorschlags des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Peter Baumgartner in den Aufsichtsrat der technotrans SE zu wählen. Die Wahl von Herrn Peter Baumgartner soll für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt insoweit für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026.

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Peter Baumgartner kann aufgrund seiner fachlichen Expertise einen Gewinn für den Aufsichtsrat der technotrans darstellen. Neben seinem Mandat bei der technotrans hat Herr Baumgartner zwei weitere Mandate inne. Damit ist Herr Baumgartner aus Sicht der SdK nicht overboarded und scheint über die nötigen zeitlichen Ressourcen zu verfügen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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