Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die SdK befürwortet grundsätzlich eine Ausschüttungsquote zwischen 40-60 % des Konzernjahresüberschusses. Daher kann dem Vorschlag zugestimmt werden. TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Aufgrund der schwierigen Lage durch die Corona-Pandemie hat der Vorstand durch entsprechende Maßnahmen reagiert. Einer Entlastung steht daher nichts entgegen. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Im Bericht des Aufsichtsrates wird ausführlich über die Themenschwerpunkte und die Sitzungstermine informiert. Künftig wäre die Angabe der Fortbildungen der Aufsichtsratsmitglieder wünschenswert. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: Da die BDO den Abschluss bereits seit mehr als zehn Jahren prüft, widerspricht dies den Richtlinien der SdK. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, wird eine Überschreitung der Mandatsdauer von mehr als zehn Jahren abgelehnt. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Die prozentuale Zusammensetzung der fixen und variablen Vergütung entspricht den Richtlinien der SdK. Begrüßenswert ist außerdem die Festlegung einer Maximalvergütung sowie keine Festlegung einer Antrittsprämie. Daher kann das Vergütungssystem gebilligt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und Beschlussfassung über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder Ablehnung Begründung: Da die Unternehmensergebnisse vom Unternehmen unter Führung des Vorstands erwirtschaftet werden und nicht von seinem Kontrollorgan,dem Aufsichtsrat, ist eine variable Vergütung des Aufsichtsrates andererseits keinesfalls angemessen. Da ein Teil des neuen Vergütungssystems in Abhängigkeit des Aktienkurses gezahlt werden soll, wird dies seitens der SdK abgelehnt. Eine Erhöhung einer rein fixen Vergütung des Aufsichtsrates könnte zugestimmt werden. TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Die Kapitalerhöhung liegt bei mehr als 25 % des Grundkapitals. Daher kann diesem Tagesordnungspunkt nicht zugestimmt werden. Denn bei Inanspruchnahme der Kapitalerhöhung in vollem Umfang kommt es zu einer Verwässerung der Anteile der Aktionäre. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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