Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die SURTECO GROUP SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB mit dem Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2020, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt bei 37%. Die SdK fordert in der Regel eine minimale Ausschüttungsquote von 40%. Nachdem aber die Pandemie in den ersten drei Quartalen 2020 zu Umsatzrückgängen führte, kann hier dennoch zugestimmt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

3.1 Herrn Wolfgang Moyses

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft gut durch die Corona-Krise geführt. Der Umsatz ging nur leicht zurück und beim Konzerngewinn konnte sogar deutlich zugelegt werden. Dies honoriert mittlerweile auch die Börse mit Kursen nahe der Zehnjahres-Höchststände.

 

3.2 Herrn Andreas Riedl

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft relativ gut durch die Corona-Krise geführt. Der Umsatz ging nur leicht zurück und beim Konzerngewinn konnte sogar deutlich zugelegt werden. Dies honoriert mittlerweile auch die Börse mit Kursen nahe der Zehnjahres-Höchststände.

 

3.3 Herrn Dr. Manfred Bracher

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft relativ gut durch die Corona-Krise geführt. Der Umsatz ging nur leicht zurück und beim Konzerngewinn konnte sogar deutlich zugelegt werden. Dies honoriert mittlerweile auch die Börse mit Kursen nahe der Zehnjahres-Höchststände.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die erneute Vertagung der Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Dr.-Ing. Herbert Müller

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund von schwebenden Verfahren erscheint es sinnvoll die Entlastung weiterhin zu vertagen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für dasGeschäftsjahr 2020

 

5.1 Herrn Dr.-Ing. Jürgen Großmann

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in acht Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem somit beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für eine solide Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

5.2 Herrn Andreas Engelhardt

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in acht Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem somit beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für eine solide Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

5.3 Herrn Dr. Christoph Amberger

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in acht Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem somit beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für eine solide Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

5.4 Herrn Tobias Pott

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in acht Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem somit beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für eine solide Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

5.5 Herrn Tim Fiedler

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in acht Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem somit beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für eine solide Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

5.6 Herrn Jens Krazeisen

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in acht Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem somit beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für eine solide Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

5.7 Herrn Jochen Müller

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in acht Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem somit beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für eine solide Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

5.8 Herrn Thomas Stockhausen

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in acht Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem somit beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für eine solide Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

5.9 Herrn Heinz Dieter Stöckler

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in acht Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem somit beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für eine solide Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

5.10 Herrn Jörg Wissemann

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in acht Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem somit beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für eine solide Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Wahlkandidat Jan Oberbeck ist als Geschäftsführer der PKG Schürfeld GmbH an der Gesellschaft indirekt maßgeblich investiert und ein Platz im Aufsichtsrat erscheint somit naheliegend.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Das vom Aufsichtsrat konzipierte und zur Beschlussfassung vorgelegte Vorstandsvergütungssystem ist leider über weite Strecken abstrakt. So kann beispielsweise nicht genau nachvollzogen werden, welchen Bemessungszeitraum die variable Vergütung im Detail aufweist. Weiter fallen die umfangreichen Neben- und Altersvorsorge-Leistungen negativ auf.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat und entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Anders als wie in den Vorjahren sollen die Aufsichtsratsmitglieder fortan ausschließlich eine feste Vergütung erhalten. Damit liegt der Fokus stärker auf der Aufsicht und Kontrolle.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Zustimmung

 

Begründung: Fachlich spricht nichts gegen eine Wahl von PwC. Kritisch gesehen wird lediglich, dass der Abschlussprüfer im letzten Jahr neben den Prüfungsleistungen auch Nicht-Prüfungsleistungen erbracht hat. Da diese Honorare jedoch "nur" 16 % des Prüfungshonorars ausmachen, ist die Zustimmung zur Wiederwahl nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK noch tragbar.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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