Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Südwestdeutsche Salzwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 31. Dezember 2020 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Südwestdeutsche Salzwerke AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft schlägt vor, wie bereits im Vorjahr eine Dividende in Höhe von 1,60€ je Aktie auszuschütten. Diese entspricht einer weiterhin hohen Ausschüttungsquote über 60%. Grundsätzlich ist dies zu begrüßen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: In der aktuellen Zusammensetzung des Vorstandes ist die SWS AG auch in den kommenden Jahren gut aufgestellt. Somit steht einer Entlastung des Vorstandes nichts im Wege. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in Berichtsjahr 2020 insgesamt 4 mal. Im Berichtsjahr haben alle AR-Mitglieder an allen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse des Aufsichtsrats teilgenommen. Somit erfüllt der AR seine Funktion als Kontrollgremium und kann entlastet werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Zustimmung Begründung: Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich zusammen aus 255 T€ Abschlussprüfungsleistungen und 80 T€ andere Bestätigungsleistungen. Weitere Beratungshonorare wurden nicht entrichtet. Somit ist die Unabhängigkeit des TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Die Darstellung des vorgestellten Vergütungssystems ist ungenügend. Um sich ein sachliches Urteil bilden zu können bedarf es mehr Transparenz. Beispielrechnungen oder die Darstellung verschiedener Szenarien lässt zu wünschen übrig. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (zugleich Billigung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder) Zustimmung Begründung: Die AR-Vergütung besteht nur aus festen Bestandteilen, was zu begrüßen ist, da das wirtschaftliche Ergebnis vom Unternehmen unter der Führung des Vorstands erzielt wird. Die Hohe der Vergütung für einzelne Funktion scheint angemessen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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