Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die STRATEC SE und des Konzerns zum 31. Dezember 2020, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Dividende bewegt sich mit der Ausschüttungsquote zwischen 40 % und 60 % des Konzernjahresüberschusses. Damit werden die Aktionäre angemessen am Konzernjahresüberschuss des Unternehmens beteiligt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vorstand konnte in einer schwierigen Zeit den Umsatz um ca. 16 % steigern. Das Konzernergebnis erhöhte sich von 14 Mio. auf 25 Mio. Euro. Die Mitarbeiterzahl hat leicht zugenommen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 9 ordentlichen Sitzungen und in 3 schriftlichen Beschlussfassungen den Vorstand gut beraten und überwacht und ist seinen Verpflichtungen entsprechend Gesetz und Satzung

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft seit dem Jahr 2015 das Unternehmen. Das Honorar für sonstige Leistungen beträgt ca. 10 % im Verhältnis zum Honorar für Abschlussprüfungsleistungen und bewegt sich daher in der von SdK als akzeptabel angesehenen Spanne bis 25 %.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der vorgeschlagene Aufsichtsratskandidat ist soweit erkennbar sach- und fachkundig. Er ist in keinen weiteren gesetzlich vorgesehenen Aufsichtsratsorgangen bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig und sollte daher auch den zeitlichen Rahmen für die Aufsichtsratstätigkeit mitbringen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Kriterien der SdK sind weitgehend eingehalten. Die feste jährliche Vergütung beträgt zwischen 20 % und 30 % der Zielgesamtvergütung und der Anteil der variablen Vergütung zwischen 70 % bis 80 % der Zielgesamtvergütung. Die mehrjährige Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung liegt bei ca. 70 %. Die Unterstützung der Vorstandsmitglieder im Hinblick auf deren Altersversorgung sollte bezüglich der Höhe hinterfragt werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung ist eine Fixvergütung, adäquat und angemessen. Auch das Sitzungsgeld in Höhe von € 750,00 ist angemessen, wobei sofern mehrere Sitzungen an einem Tag stattfinden, das Sitzungsgeld nur einmal anfällt.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über Satzungsänderungen

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Änderung der Satzung bezüglich des Sitzungsgeldes für die Aufsichtsratsmitglieder ist sinnvoll. Die weitere Änderung in Bezug auf die Vermittlung von Mitteilungen entspricht den gesetzlichen Vorgaben des ARUG II.

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.