Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2020, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019/2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019/2020 Zustimmung Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt ca. 80% vom Bilanzgewinn. Die Ausschüttung ist aufgrund eines Rekord-Geschäftsjahres problemlos möglich. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020 Zustimmung Begründung: Durch das erfolgreiche finanzielle Engagement bei der Trade Republic Bank und dem allgemeinen Hype an den Börsen konnte ein Rekordergebnis erzielt werden. Aktienkurs und Dividendenvorschlag stiegen auf Höchstwerte. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 Zustimmung Begründung: Ausweislich seines Berichtes traf sich der Aufsichtsrat zu vier Präsenzsitzungen und sechs weiteren telefonischen oder virtuellen Sitzungen. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Die Verpflichtungen nach dem Aktiengesetz wurden erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021 Ablehnung Begründung: Allein die Tatsache, dass die DHPG Audit GmbH bereits seit mehr als zehn Jahren die Jahresabschlüsse der SINO AG prüft ist für die SdK ein absolutes K.O.-Kriterium, weil es durch diese lange Dauer zu Routinen kommen kann, welche die Objektivität und Neutralität der Prüfung beeinträchtigen können. TOP 6 Aufsichtsratswahlen a) Frau Rabea Bastges Zustimmung Begründung: Frau Bastges würde die Interessen des Ankeraktionärs HSBC mit der notwendigen Expertise (Finanzwirtschaft) im Aufsichtsrat vertreten. b) Herrn Thomas Dierkes Zustimmung Begründung: Herr Dierkes würde die Kompetenz des AR in dem wichtigen Bereich Finanzinfrastruktur und mit seiner Aufsichtsratserfahrung ergänzen. und c) Herrn Dr. Marcus Krumbholz Zustimmung Begründung: Herr Dr. Krumbholz würde als bisheriger AR-Vorsitzender die Kontinuität im ansonsten neu besetzten AR wahren, sowie als Anwalt und Wirtschaftsprüfer die Expertise des AR ergänzen. TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung Zustimmung Begründung: Die Vergütung der Aufsichtsräte von 15-30TEUR je nach Funktion wäre der Aufgabenstellung und der Größe des Unternehmens angemessen. TOP 8 Beschlussfassungen über Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Es soll eine Anpassung der Satzung an die Möglichkeiten moderner Kommunikationsmittel und den Vorgaben nach ARUGII erfolgen. TOP 9 Beschlussfassungen über weitere Satzungsänderungen betreffend den Unternehmensgegenstand Zustimmung Begründung: Die Satzung soll derart geändert werden, dass eine Anpassung des Geschäftsmodells an die Erweiterungen zu einer Wertpapierhandelsbank möglich werden können. Die Zustimmung der SdK erfolgt unter der Voraussetzung einer schlüssigen Begründung des Mehrwerts für das Unternehmen in der Hauptversammlung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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