Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schaltbau Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie der erläuternden Berichterstattung des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Beim Vorstand der Schaltbau Holding erscheint eine Entwicklung hin zu den operativen Chancen und Möglichkeiten des Konzerns erkennbar. Eine Kontinuität der Strategie scheint trotz der Vorstandsveränderungen auf wichtigen Positionen im vergangenen und im aktuellen Jahr erkennbar. Gründe, die eine Nicht-Entlastung rechtfertigen könnten, sind nicht zu erkennen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen Pflichten in vertiefter Art und Weise nachgekommen. Er hat sich dabei ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht 2020 mit den wesentlichen wirtschaftlichen, infrastrukturellen und personellen Herausforderungen der Schaltbau Holding beschäftigt. Gründe, die eine Nicht-Entlastung rechtfertigen könnten, sind nicht zu erkennen.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Die PricewaterhouseCooper GmbH prüft den Konzernabschluss der Schaltbau Holding seit dem Geschäftsjahr 2017 und befindet sich damit unter einer für die SdK relevanten Prüfschwelle von 10 Jahren pro Gesellschaft, die nicht überstiegen werden soll. Doch die Beratungsleistungen liegen erneut über dem Maß von 25 Prozent gemessen an den reinen Abschlussprüfungsleistungen. Die Trennung von Abschlussprüfung und Beratungsleistung hat für die SdK hohe Priorität, daher ist der Wahl des Abschlussprüfers nichts zuzustimmen.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

5.1 Prof. Dr. Thorsten Grenz

 

Zustimmung

 

Begründung: Prof. Dr. Thorsten Grenz hat seine Dienste für die Schaltbau im vergangenen Jahr unter Beweis gestellt, als er sich bereit erklärte kurzfristig die Position des vakanten Finanzvorstandes einzunehmen und bis zur Übergabe an einen neuen Finanzvorstand weiter zu führen. Seine Mandate in fünf gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (auch wenn Herr Grenz dabei in verschiedenen Gremien der Drägerwerk AG mehrmals vertreten ist) sieht die SdK dabei kritisch. Als Geschäftsführender Gesellschafter und damit operativ tätige Person sieht die SdK eine Maximalgrenze von 3 weiteren Mandaten vor. Die Anzahl an Mandaten von Herrn Grenz kritisiert die SdK hierbei, anerkennt aber die vertieften Kenntnisse von Herrn Prof. Grenz rund um die Schaltbau Holding AG und stimmt seiner Wahl daher ausnahmsweise zu.

 

5.2 Sebastian Reppegather

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Einwände gegen Sebastian Reppegather und stimmt dem Vorschlag daher zu.

 

5.3 Florian Martin Schuhbauer

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt die Berufung von Florian Martin Schuhbauer ab. Für operativ eingebundene Geschäftsführer sieht die SdK eine Maximalzahl an drei weiteren Mandaten in Aufsichtsrats- oder ähnlich angelegten Gremien vor. Herr Schuhbauer ist bereits in drei Gremien eingebunden.

 

5.4 Stéphane Rambaud-Measson

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK befürwortet die Berufung von Stephane Rambaud-Measson aufgrund seines fachlichen Hintergrunds und seiner Erfahrung im Bahnwesen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK befürwortet die Orientierung des variablen Vergütungsbestandteiles an den Kriterien ‚langfristiger Unternehmenserfolg‘ und ‚ESG-Kriterien‘. Die SdK lehnt die Übernahme privater Lebensführungskosten prinzipiell ab – beim Dienstwagen besteht hier nach dem eingebrachten Vergütungsvorschlag eine Verschränkung. Die SdK begrüßt die Aktienhalteverpflichtung von vier Jahren für die Vorstandsmitglieder. Zusätzliche Ermessenstantiemen lehnt die SdK jedoch ebenso ab wie die Etablierung von Change-of-control-Klauseln – beide sind im neuen Vergütungsvorschlag enthalten. Die SdK befürwortet ebenfalls eine szenarische Erläuterung des Vergütungssystems, etwa in drei Fallszenarien Best Case, Real Case und Worst Case gegliedert. Dies würde Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergütungssystems erhöhen. Die SdK lehnt den Beschluss daher ab.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (zugleich Billigung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder)

 

Enthaltung

 

Begründung: Das 2017 etablierte Vergütungssystem der Schaltbau Holding AG für den Aufsichtsrat hat sich bewährt, ist transparent in seiner Fixvergütung und der variablen Vergütung. Mit dem Einzug von Videokonferenzen und deren Beschlussfähigkeit erscheint die konkrete Bemessung von Sitzungsgeldern und den zusätzlichen Stundenvergütungen bei über die Zahl von 5 Sitzungen pro Jahr hinausgehenden Konferenzen in Frage gestellt – der Aufsichtsrat hat sich 2020 mit 10 Treffen doppelt so oft getroffen wie im Jahr zuvor. Dies könnte – je nach Bemessung – bei Beibehaltung zu neuen Dimensionen in der Vergütung führen. Die SdK enthält sich in diesem Punkt bis zu einer näheren Erläuterung durch Aufsichtsrat und Vorstand.

 

 

TOP 8 Beschlussfassungen über die Änderung von § 8 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) und § 9 (Amtszeit des Aufsichtsrats) der Satzung

 

a)

§ 8 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) der Satzung wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: „3. Für Aufsichtsräte besteht eine Altersgrenze von 70 Jahren. Aufsichtsräte können nur dann in den Aufsichtsrat gewählt bzw. als Aufsichtsrat bestellt werden, wenn ihre Amtszeit spätestens in dem Jahr endet, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden.“

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK steht fixen Altersgrenzen tendenziell ablehnend gegenüber. Wir befürworten die Diversität des Aufsichtsrates im Sinne der Unterschiedlichkeit fachlichen Hintergrunds und einer Widerspiegelung der Eigentümerstruktur. Eine strikte Altersgrenze bei 70 Jahren zu ziehen lehnt die SdK ab.

 

b)

§ 9 (Amtszeit des Aufsichtsrats) der Satzung wird in seinem Absatz 1 wie folgt neu gefasst: „1. Die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, sofern bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK kann dem Änderungsvorschlag zugestimmt werden.

 

 

TOP 9 Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages mit der SBRS GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK stimmt dem Antrag des Vorstandes zur Gewinnabführung der Tochter SBRS GmbH an die Schaltbau Holding zu.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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