Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der NORMA Group SE sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: In 2020 wurde vorsichtsbedingt die Dividende auf € 0,04 gesenkt. Die sehr solide Finanzierungssituation erlaubt die ausgefallene Zahlung nachzuholen und eine Dividende von € 0,70 auszuschütten. Auch wenn dies beinahe eine Vollausschüttung der 2020 Ergebnisse bedeutet (bereinigtes Ergebnis je Aktie 0,77 €), ist dadurch die Investitionsfähigkeit und die Solidität des Unternehmens nicht gefährdet. Damit begrüßt die SdK die aktionärsfreundliche „nachgeholte“ Auszahlung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der NORMA Group SE für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Coronabedingt ging der Umsatz um 12% zurück und nicht ganz überraschend fiel das adjustierte Ergebnis pro Aktie heftig von € 2,76 auf € 0,77. Allerdings konnte trotz allem die Nettoverschuldung von € 421 Mio auf € 338 Mio gesenkt werden, so dass die Eigenkapitalquote fast unverändert bei 41,7% lag. Strategisch hat sich das Unternehmen weiter entwickelt, z.B. in Asien und in Hinblick auf die Kostenstrukturen. Damit ist Norma recht gut durch die Krisen (Corna, Auto...) gekommen und sollte bei einem Aufschwung wieder höherere Ergebnisse erzielen können. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der NORMA Group SE für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Norma hat schnell und konsequent auf die Pandemie reagiert. Dabei wurde die strategischen Anpassungen weiter fortgesetzt und die Finanzierung ist nach wie vor sehr solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: PwC prüft seit dem Abschluss 2011 und damit in 2022 seit mehr als 10 Jahren. Aus grundsätzlichen Überlegungen, z.B. zur Gewährleistung der Unabhängigkeit, verlangt die SdK einen Wechsel der Prüfgesellschaft nach spätestens 10 Jahren. TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung ist auch in Anbetracht der Komplexität und im Vergleich zu anderen Unternehmen der Höhe nach angemessen. Zudem verfügt die Aufsichtsratsvergütung lediglich eine fixe Vergütungskomponente, was die SdK ausdrücklich begrüßt. TOP 7 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Als CEO der Siemens Gamesa in Spanien bringt Herr López ausgesprochene Industrieerfahrung, aber auch internationale Erfahrung mit. Da seine 2 anderen Tätigkeiten alle im Siemens / Iberischen Umfeld angesiedelt sind erscheint das zusätzliche Aufsichtsrat zeitlich machbar zu sein. In der Abwägung aus Erfahrung und Netzwerk und dem Konflikt der zeitlichen Belastung stimmt die SdK dem Wahlvorschlag zu. TOP 8 Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das ARUG II Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es handelt sich hierbei um eine ARUG II Anpassung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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