Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, obwohl keine Dividende ausgezahlt werden kann, da durch die Corona Pandemie der Konzern empfindliche Verluste hinnehmen musste. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt sechs Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Daher kann der Aufsichtsrat entlastet werden. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2021 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen Ablehnung Begründung: Die BTU Treuhand GmbH prüft seit mehr als 10 Jahren die Gesellschaft. Die SdK fordert nach spätestens zehn Jahren einen Wechsel des Abschlussprüfers, da die Gefahr der Befangenheit seitens des Prüfers gesehen wird. Daher kann dem TOP hier nicht zugestimmt werden. TOP 5 Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Dem TOP kann nicht zugestimmt werden, da die Vergütungskomponenten nicht klar und transparent aus den zur Verfügung gestellten Informationen hervorgehen. TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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