Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Leifheit Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende liegt über dem oberen Rand des von der SdK vorgesehenen Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernüberschusses, kann aber vor dem Hintergrund der guten Kapitalausstattung der Gesellschaft mitgetragen werden.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand konnte in einem gesamtwirtschaftlich schwierigen Covid-Jahr die meisten Ergebniskennzahlen verbessern. Zu kritisieren ist lediglich eine deutliche Verschlechterung beim Free Cashflow. Insgesamt kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Vor dem Hintergrund der deutlichen Ergebnisverbesserung ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine gesetzlichen Pflichten zur Beratung, Überwachung und Kontrolle des Vorstands nachgekommen ist.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht von Zwischenberichten

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen keine Einwendungen vor.

 

 

TOP 6 Billigung des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Positiv zu werten ist der Umstand, dass keine Pensionszusagen gewährt werden, die Nebenleistungen in ihrem Umfang beschränkt sind und der deutliche Schwerpunkt der variablen Vergütung auf langfristigen Parameter zu beruhen scheint, soweit dies ohne Beispielrechnung nachzuvollziehen ist. Allerdings ist unklar, in welchem Ausmaß dem Aufsichtsrat diskretionäre Eingriffe zugestanden werden. Die SdK interpretiert den dogmatisch recht eindeutigen Paragrafen 87 Abs. 2 AktG dahingehend, dass die variable Vorstandsvergütung eine ausschließlich langfristige Bemessungsgrundlage aufweisen sollte. Weicht die Gesellschaft hiervon ab, ist eine Malus- und Claw-back Regelung zwingend erforderlich. Diese fehlt im vorgelegten Vergütungssystem leider vollständig, weshalb keine Zustimmung erteilt werden kann.

 

 

TOP 7 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass das Unternehmensergebnis unter der Führung und Verantwortung des Vorstands erwirtschaftet wird, hält die SdK eine variable Vergütung des Aufsichtsrats aus grundsätzlichen Erwägungen heraus für unangemessen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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