Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für die Lechwerke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Lechwerke halten die Dividende erneut konstant. Die Ausschüttungsquote beträgt 65%. Dem Vorschlag zur Ausschüttung einer Dividende von 2,80€ kann daher zugestimmt werden. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand konnte trotz der Schwankungen am Markt das Ergebnis auf Vorjahresniveau halten und das Unternehmen gut durch das letzte Jahr führen und ist daher zu entlasten. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat kam wie im Bericht des Aufsichtsrates seinen Verpflichtungen nach und hat sich mit diversen, auch operativen Themen beschäftigt. Daher kann der Aufsichtsrat entlastet werden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Dem Vorschlag zu Bestellung von KPMG kann zugestimmt werden. Die Steuerberatungsleistungen im Vorjahr (PwC) lagen auch unter den von der SdK geforderten 25% der Prüfungskosten Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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