Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern, einschließlich des Berichts zu den Angaben nach § 289a HGB sowie § 315a HGB, für das Geschäftsjahr 2020; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Zu Buche steht ein satter Konzernjahresfehlbetrag von minus 94,6 Mio. Euro. Dennoch beabsichtigt der Vorstand eine Ausschüttung von knapp 4,4 Mio. Euro durchzuführen, was aufgrund der eher symbolischen Größe - Dividendenrendite von grob 0,2 % - tragbar erscheint. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Seit Jahren steckt die Gesellschaft in einer herausfordernden Restrukturierungsphase. Zu viele Jahre wurde unter dem ehemaligen CEO Till Reuter nur auf Umsatzwachstum gesetzt und eine hohe Abhängigkeit zur Automobilbranche aufgebaut. Der umfassende Transformationsprozess in der Automobilbranche sorgte in den letzten Jahren für hohe Verluste, die sich durch die negativen Auswirkungen der Corona-Krise weiter erhöht haben. Nun liegt es am Vorstand das Ruder rumzureißen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Aufsichtsrat ist seinen Kontrollpflichten ausweislich des Aufsichtsratsberichts im Zuge von fünf ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen nachgekommen. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Herr Lin Bai ist in einer Managementposition beim Großaktionär Midea tätig, der rund 94,55 % der Anteile hält. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Das vom Aufsichtsrat konzipierte und zur Beschlussfassung vorgelegte Vergütungssystem fällt über weite Strecken sehr positiv auf. So ist es sehr einfach strukturiert, Nachhaltigkeitskriterien sind verankert und Malus- und Clawback-Regelungen finden Einklang. Zudem wurden erfreulicherweise sonst oft vorkommende umfangreiche Altersvorsorge- und Nebenleistungen weggelassen. Jedoch erachten wir die zu hohe Gewichtung der einjährigen Vergütungskomponente als kritisch. Der einjährige Bonus macht genau so viel wie der mehrjährige Bonus aus, was unserer Ansicht nach nicht im Sinne einer nachhaltigen Ausrichtung ist und eine Billigung nicht zulässt. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht lediglich aus einer festen Komponente. Ein wenig auffällig ist die starke Fokussierung auf den Vorsitzenden mit der vierfachen Vergütung eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds. Auch die Ausschuss-Vergütung wirkt relativ sehr hoch. Alles in allem erscheint die Vergütungshöhe aber für ein Unternehmen in der Größe von KUKA marktüblich. TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:PwC ist seit letztem Jahr als Abschlussprüfer tätig und soll nun erneut gewählt werden. Hinsichtlich der fachlichen Expertise spricht nichts gegen eine Wiederwahl. Jedoch ist die Unabhängigkeit von PwC durch mannigfaltige Nicht-Prüfungsleistungen unserer Ansicht nach erheblich eingeschränkt. Im letzten Jahr übertrafen die von PwC erbrachten Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen die Prüfungsleistungen bei Weitem. Es liegt nahe, dass PwC nicht mehr als unabhängig kritisch eingestuft werden kann. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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