Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Knorr-Bremse AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Mit einer Ausschüttungsquote von etwa 45 % vom Jahresüberschuss 2020 liegt der Dividendenvorschlag in der von der Sdk vorgeschlagenen Bandbreite. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Die Abstimmung sollte vor allem mit Blick auf die häufigen Wechsel im Vorstand per Einzelabstimmung durchgeführt werden. Die Vorstände haben im Berichtsjahr insgesamt einen guten Job gemacht und das Unternehmen gut durch die Corona-Krise geführt. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in sehr vielen Sitzungen im Jahr 2020 getagt und die Präsenz der Teilnehmer ist mit einer Sitzungsteilnahme von 96% sehr gut. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: KPMG ist seit dem Börsengang im Jahr 2018 für Knorr Bremse tätig. Die Abschlussprüfungskosten sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken, aber die sonstigen Leistungen sind noch immer sehr hoch. Gleichzeitig werden zwar in geringem Umfang Steuerberatungsleistungen erbracht, hieraus entsteht aber ein offenkundiger Interessenskonflikt. Dies sollte in Zukunft nicht mehr so beauftragt werden. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat a) Prof. Dr. Klaus Mangold Zustimmung Begründung: Herr Prof. Mangold ist ein ausgewiesener Experte und hat den Aufsichtsrat in den vergangenen Jahren bereits mit seiner Expertise begleitet. b) Kathrin Dahnke Zustimmung Begründung: Frau Dahnke bringt die Finanzexpertise in den Aufsichtsrat der Knorr Bremse unter anderem durch ihre aktuelle Tätigkeit bei Osram mit ein. Sie ist bereits Mitglied des bisherigen Aufsichtsrats. c) Dr. Thomas Enders Zustimmung Begründung: Herr Dr. Enders hat lange Zeit die Geschicke bei Airbus geleitet und ergänzt fachlich den Aufsichtsrat hervorragend. d) Dr. Stefan Sommer Zustimmung Begründung: Herr Dr. Sommer kennt durch seine Tätigkeiten im VW Konzern und bei ZF das internationale Business in ähnlichem Umfeld. Seine Wahl ist zu begrüßen. e) Julia Thiele-Schürhoff Zustimmung Begründung: Frau Thiele-Schürhoff steht für Nachhaltigkeit und Corporate Responsibility. Diese Themen werden für Unternehmen im Allgemeinen immer wichtiger und sollten deshalb auch im Aufsichtsrat vertreten sein. f) Dr. Theodor Weimer Zustimmung Begründung: Herr Dr. Weimer ist absoluter Finanzierungsprofi und leitet seit dem Jahr 2018 die Geschäfte der Deutschen Börse. Seine Wahl wird begrüßt. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Die variable Vergütung wird auf eine kurzfristige Komponente und eine Langfristige aufgeteilt. Bei den Nebenleistungen werden für Herrn Dr. Wilder im Zuge der doppelten Haushaltsführung Leistungen bezahlt, die theoretisch so nicht nötig wären und mit dem Grundgehalt mehr als abgedeckt sein dürften. Ansonsten ist das Vergütungssystem als gut und marktüblich zu werten. TOP 8 Beschlussfassung über die Erteilung der Zustimmung zur Umsetzung eines Mitarbeiteraktienprogramms für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinigten Staaten von Amerika und insbesondere im Bundesstaat Kalifornien Zustimmung Begründung: In den USA sind solche Programme üblich und binden die Mitarbeiter auch an das Unternehmen. Zudem sieht das Programm eine Eigenbeteiligung und eine fixe Haltedauer vor. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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