Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Es gibt keine Alternativen außer dem Vortrag des Verlustes auf neue Rechnung zuzustimmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Das operative Geschäft liefert immer noch rote Zahlen, allerdings mit einem deutlich reduzierten Fehlbetrag. Das Pandemiejahr hat zu Rückgängen im Auftragseingang geführt, was sich hoffentlich im nächsten Geschäftsjahr bessern wird. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Unser Kommentar zu den sehr häufigen Wechseln im Vorstand der Gesellschaft lässt sich leider auch auf den Aufsichtsrat ausdehnen. Es ist nicht mehr zu erklären, warum nahezu kein Aufsichtsratsmitglied in den letzten Jahren seine volle Amtszeit abgeleistet hat. Daher erfolgt nun (nach erneutem vorzeitigem Rücktritt von AR-Mitgliedern) die Nichtentlastung des Gremiums mit dem dringenden Appell endlich Führungsstärke und Kontinuität zu zeigen - was bei einem dominierenden Großaktionär eigentlich unproblematisch sein sollte! TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Ablehnung Begründung: Aus denselben Gründen wie bereits im letzten Jahr kommuniziert, hält die SdK den Abschlussprüfer Ernst&Young für ungeeignet. TOP 6 Beschlussfassung zur Erweiterung der Mitglieder des Aufsichtsrats und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Erweiterung des Aufsichtsrats, wenn dieser seine Aufgaben gewissenhaft und am Wohl der Gesellschaft orientiert wahrnimmt (siehe TOP 4). TOP 7 Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats a) Herr Jiayan Gong Zustimmung Begründung: Herr Gong ist fachlich und persönlich für das Amt geeignet. b) Herr Xiaodong Wu Zustimmung Begründung: Herr Wu ist fachlich und persönlich für das Amt geeignet. c) Herr Jingnan Yang Zustimmung Begründung: Herr Yang ist fachlich und persönlich für das Amt geeignet. TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der KHD Humboldt Wedag International AG Ablehnung Begründung: Eine einjährige Bemessungsgrundlage für die kurzfristige variable Vergütung ist für die SdK nicht akzeptabel, ebenso wie die "langfristige" variable Vergütung auf einen zwei-Jahres-Horizont zu beschränken. Zudem beinhaltet das Vergütungsmodell eine Ermessenstantieme, die die SdK kritisch sieht. TOP 9 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag International AG Zustimmung Begründung: Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist angemessen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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