Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PNE AG zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die PNE AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Bei der vorgeschlagenen Dividende von 0,04 Euro je Aktie werden rund 3,1 Mio. Euro ausgeschüttet und somit mehr als der Konzernjahresüberschuss von 1,6 Mio. Euro. Auf Grund der starken Bilanz kann sich die Gesellschaft das leisten. Diese Relationen gehen mit einem im Berichtsjahr fast verdoppelten Aktienkurs einher, wodurch klar ist, dass sich die Gesellschaft ganz klar im Wachstumsmodus befindet. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 a) Markus Lesser Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Trotz der verstärkten Investitionstätigkeit konnte die Gesellschaft dennoch ein positives Ergebnis ausweisen. Im Rahmen der Strategie "Scale up" strebt der Vorstand den Bau eigener Windenergieanlagen an, was zunächst mit hohen Anlaufkosten verbunden ist. Dass die Strategie die richtige ist und scheinbar gut umgesetzt wird, unterstreicht der sich nahezu verdoppelte Aktienkurs. b) Jörg Klowat für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Vorstands gesondert abzustimmen (Einzelentlastung). Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Trotz der verstärkten Investitionstätigkeit konnte die Gesellschaft dennoch ein positives Ergebnis ausweisen. Im Rahmen der Strategie "Scale up" strebt der Vorstand den Bau eigener Windenergieanlagen an, was zunächst mit hohen Anlaufkosten verbunden ist. Dass die Strategie die richtige ist und scheinbar gut umgesetzt wird, unterstreicht der sich nahezu verdoppelte Aktienkurs. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 a) Per Hornung Pedersen Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Wieder einmal fand für den Aufsichtsrat ein sehr arbeitsintensives Geschäftsjahr statt. Die Aufsichtsratsmitglieder kamen zu elf ordentlichen Sitzungen zusammen, an denen jeweils alle teilnahmen. Eine angemessene Ausschussbildung und ein aussagekräftiger Aufsichtsratsbericht runden die Sache ab. b) Dr. Jens Kruse Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Wieder einmal fand für den Aufsichtsrat ein sehr arbeitsintensives Geschäftsjahr statt. Die Aufsichtsratsmitglieder kamen zu elf ordentlichen Sitzungen zusammen, an denen alle jeweils teilnahmen. Eine angemessene Ausschussbildung und ein aussagekräftiger Aufsichtsratsbericht runden die Sache ab. c) Marcel Egger Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Wieder einmal fand für den Aufsichtsrat ein sehr arbeitsintensives Geschäftsjahr statt. Die Aufsichtsratsmitglieder kamen zu elf ordentlichen Sitzungen zusammen, an denen alle jeweils teilnahmen. Eine angemessene Ausschussbildung und ein aussagekräftiger Aufsichtsratsbericht runden die Sache ab. d) Andreas Rohardt Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Wieder einmal fand für den Aufsichtsrat ein sehr arbeitsintensives Geschäftsjahr statt. Die Aufsichtsratsmitglieder kamen zu elf ordentlichen Sitzungen zusammen, an denen alle jeweils teilnahmen. Eine angemessene Ausschussbildung und ein aussagekräftiger Aufsichtsratsbericht runden die Sache ab. e) Florian Schuhbauer Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Wieder einmal fand für den Aufsichtsrat ein sehr arbeitsintensives Geschäftsjahr statt. Die Aufsichtsratsmitglieder kamen zu elf ordentlichen Sitzungen zusammen, an denen alle jeweils teilnahmen. Eine angemessene Ausschussbildung und ein aussagekräftiger Aufsichtsratsbericht runden die Sache ab. f) Dr. Susanna Zapreva Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Wieder einmal fand für den Aufsichtsrat ein sehr arbeitsintensives Geschäftsjahr statt. Die Aufsichtsratsmitglieder kamen zu elf ordentlichen Sitzungen zusammen, an denen alle jeweils teilnahmen. Eine angemessene Ausschussbildung und ein aussagekräftiger Aufsichtsratsbericht runden die Sache ab. g) Christoph Oppenauer Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Wieder einmal fand für den Aufsichtsrat ein sehr arbeitsintensives Geschäftsjahr statt. Die Aufsichtsratsmitglieder kamen zu elf ordentlichen Sitzungen zusammen, an denen alle jeweils teilnahmen. Eine angemessene Ausschussbildung und ein aussagekräftiger Aufsichtsratsbericht runden die Sache ab. h) Alberto Donzelli für den Zeitraum ihrer jeweiligen Amtszeit im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung). Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Wieder einmal fand für den Aufsichtsrat ein sehr arbeitsintensives Geschäftsjahr statt. Die Aufsichtsratsmitglieder kamen zu elf ordentlichen Sitzungen zusammen, an denen alle jeweils teilnahmen. Eine angemessene Ausschussbildung und ein aussagekräftiger Aufsichtsratsbericht runden die Sache ab. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Bereits seit 2011 prüft Deloitte die Berichte der Gesellschaft. Damit nicht eine zu große Nähe zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer Einklang findet, wird eine externe Rotation empfohlen. Zumindest halten sich die Nicht-Prüfungsleistungen mit rund 8 % in Relation zum Prüfungshonorar in einem noch überschaubaren Rahmen. TOP 6 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen und Berichten für das Geschäftsjahr 2021 und das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2022 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Bereits seit 2011 prüft Deloitte die Berichte der Gesellschaft. Damit nicht eine zu große Nähe zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer Einklang findet, wird eine externe Rotation empfohlen. Zumindest halten sich die Nicht-Prüfungsleistungen mit rund 8 % in Relation zum Prüfungshonorar in einem noch überschaubaren Rahmen. TOP 7 Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern a) Per Hornung Pedersen, selbständiger Unternehmensberater im Bereich erneuerbare Energien, wohnhaft in Hamburg. Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Per Hornung Pedersen ist bereits seit 2015 Mitglied des PNE-Aufsichtsrats und seit 2017 dessen Vorsitzender. Pedersen hat die Gesellschaft seitdem mit weiser und vorausschauender Hand geführt. b) Alberto Donzelli, Executive Director/Managing Director bei Morgan Stanley Infrastructure Partners, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich. Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Alberto Donzelli wird auf Anregung der Photon Management GmbH zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen wird. Die Photon Management GmbH ist zu rund 40% an der PNE AG beteiligt und damit größter Einzelaktionär der PNE AG. Donzelli ist Angestellter von Morgan Stanley Infrastructure Partners, zu deren Investitionsplattform die Photon Management GmbH gehört. c) Dr. Susanna Zapreva, Vorstandsvorsitzende der enercity AG, wohnhaft in Hannover. Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Dr. Susanna Zapreva ist Vorstandsvorsitzende der enercity AG und im Gesellschafterausschuss der Thüga Holding. Damit bringt sie nicht nur viel Knowhow, sondern auch ein weitreichendes Branchen-Netzwerk mit sich. TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Laut dem vom Aufsichtsrat konzipierten und zur Beschlussfassung vorgelegten Vorstandsvergütungssystems soll die Festvergütung bei 33 %, die kurzfristig variable Vergütung bei 19 %, die langfristige variable Vergütung bei 45 % sowie die Nebenleistungen in etwa bei 3 % liegen. Damit werden leider die anspruchsvollen Anforderungen seitens der SdK verfehlt. Grundsätzlich empfehlen wir, dass die variable Vergütung zu einem noch deutlich größeren Anteil einen langfristigen Bemessungszeitraum umfasst. Dies wird auch durch das PNE-Geschäftsmodell unterstrichen, bei dem lange Laufzeiten bei der Projektentwicklung gang und gebe sind. Zudem fällt negativ auf, dass rein finanzielle Bemessungskriterien verankert wurden. Besonders bei PNE als einem Unternehmen der Erneuerbaren Energie-Branche hätten zumindest teilweise auch ESG-Kriterien Einklang finden müssen. Negativ fallen ferner die bestehenden und wenig aktionärsfreundlichen Chance-of-Control-Klauseln auf, die wir generell ablehnen. TOP 9 Beschlussfassung über die Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Vergütung scheint der Höhe nach im Verhältnis zur Größe des Unternehmens nicht mehr angemessen. Die Festvergütung i.H.v. 60.000,- erhöht sich durch Ausschuss- und Leitungsaufgaben erheblich. Hinzu kommen erhebliche Sitzungsgelder i.H.v. je 1.000,-. Es erschließt sich nicht die Sinnhaftigkeit, weswegen auch noch ein monetärer Anreiz für die Teilnahme an Sitzungen geschaffen werden soll. Viel eher sollte eine 100-prozentige Teilnahme - bis auf Härtefälle, wie Krankheitsgründe - eine Selbstverständlichkeit darstellen. Somit sollte es eher eine Malus-Regelung anstatt eine Bonus-Regelung für die Teilnahme an Sitzungen geben. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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