Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte für die Muehlhan AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach der letztjährigen, aus Vorsichtsgründen auch von der SdK unterstützten coronabedingten Gewinnthesaurierung sowie mit Blick auf Bilanzrelationen und Cashflowentwicklung im Berichtsjahr trägt die SdK die insofern „aufgeschobene“ Auskehrung einer Dividende von 0,12 € bei einem Ergebnis je Aktie von nun lediglich 0,02 € mit.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat den Konzern in pandemiebedingt schwierigem Fahrwasser stabil auf Kurs gehalten. Dabei mussten sowohl Umsatz- als auch Ergebniseinbußen in Kauf genommen werden. Während das Geschäft im Bereich „Renewables“ brummte, die Geschäftsbereiche „Schiff“ sowie „Öl und Gas“ immerhin noch positive Ergebnisse erzielen konnten, so musste der wichtige Geschäftsbereich Industrie/Infrastruktur pandemiebedingt einen Verlust hinnehmen. Bilanzrelationen, Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und Liquiditätsausstattung im Konzern haben sich im Berichtsjahr solide entwickelt. Der TSR (Total Shareholder Return) im Berichtsjahr hat sich, für die Aktionäre unbefriedigend, pandemiebedingt negativ entwickelt, was allerdings nicht dem erfolgreich arbeitenden Vorstand anzulasten ist.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat u.a. in fünf formellen Sitzungen seiner Kontrollpflicht nachgekommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der Warth & Klein Grant Thornton AG gibt es seitens der SdK auch in diesem Jahr keine Einwände.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat sowie Wahl eines Ersatzmitglieds

 

1) Frau Andrea Brandt

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl des bisherigen, erfolgreich arbeitenden Aufsichtsrats bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

 

2) Herrn Dipl. Ingenieur Dr. Gottfried Neuhaus

 

Zustimmung

 

Begründung: Siehe 1)

 

3) Herrn Philip Percival

 

Zustimmung

 

Begründung: Siehe 1)

 

4) Herrn Stefan Müller-Arends

 

Ablehnung

 

Begründung: Den Vorschlag, den bisherigen Vorstandsvorsitzenden Müller-Arends zum Ersatzkandidaten für den Aufsichtsrat zu wählen, kann die SdK fachlich und persönlich gut nachvollziehen, muss diesen Vorschlag unter Verweis auf eine aus Sicht der SdK einzuhaltende Cooling-Off-Periode vor der Übernahme eines Muehlhan-Aufsichtsratsmandats durch Herrn Müller-Arends aber ablehnen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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