Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.04.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat unter den erschwerenden Bedingungen der Corona-Pandemie die Transformation der Gesellschaft hin zu schlussendlich ausschließlich institutionellem Geschäft weiter vorangetrieben und dabei ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis erzielt. Die Assets under Management konnten dabei mit 4,4 Mrd. € in etwa konstant gehalten werden. Bilanzstruktur und Liquiditätsausstattung überzeugen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ist sicherlich geeignet die Abschlüsse von AG und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der aus Sicht der SdK zu opulenten Beratungshonorare, fast ausschließlich für Steuerberatung, ab. Die SdK fordert grundsätzlich zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung die strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung von § 10.1 und § 10.6 der Satzung (Einberufung, Sitzungen, Beschlussfassungen)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die angestrebten Änderungen betreffen die Binnenorganisation des „Selbstorganisationsgremiums“ Aufsichtsrat und sind aus Sicht der SdK unproblematisch.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 11.6 der Satzung zur Vergütung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit Blick auf den in den letzten Jahren sicherlich gestiegenen Arbeitsumfang sowie die damit einhergehende über die Jahre zunehmende Komplexität der Aufsichtsratstätigkeit und die Haftung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder erscheint die Vergütungserhöhung verantwortbar.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018, die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2021 sowie die entsprechenden Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll ein neues Genehmigtes Kapital im Umfang von bis zu 50% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage geschaffen werden. Dieses ist aus Sicht der SdK trotz des verantwortungsvollen Umgangs mit dem Instrument „Genehmigtes Kapital“ in 2021 zu opulent. Die SdK hält mit Blick auf die maximale Höhe eines Genehmigten Kapitals 25% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und 10% gegen Sacheinlagen für genehmigungsfähig. Für größeren Kapitalbedarf sollte stets eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (einschließlich der Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2018, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021 und über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich stellt die Ausgabe von Fremdkapitalinstrumenten mit Eigenkapital- resp. Gewinnbezug eine sinnvolle Diversifizierung des der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Finanzierungsmix dar. Mittels des Beschlussvorschlags würde allerdings ein neues Bedingtes Kapital zur Bedienung u.a. in voller Höhe auch gegen Sacheinlage zu begebenden Wandelanleihen etc. geschaffen werden, welches unter Einbeziehung eines kleineren, bereits vorhandenen Bedingten Kapitals eine Kapitalerhöhungsmöglichkeit von 50% des aktuellen Grundkapitals aus bedingtem Kapital schüfe. Auch dieses hält die SdK für vom Umfang her zu opulent. Siehe hierzu auch die Ausführungen unter TOP 7!

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Aktienrückkäufe stellen aus Sicht der SdK prinzipiell rein additive Vorgänge nach ausreichender Dividendenauskehrung an die Aktionäre dar. Im vorliegenden Fall ist aktuell weder die Dividendenfähigkeit erreicht noch verfügt die Gesellschaft über überschüssiges Kapital. Ganz im Gegenteil dazu, siehe die jüngste Kapitalerhöhung in 2021, den verfolgten Wachstumskurs und die o.g. Kapitalvorratsbeschlüsse, besteht grundsätzlich eher Kapitalbedarf.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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