Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KWS Gruppe (Konzernabschluss), des zusammengefassten Lageberichts für die KWS SAAT SE & Co. KGaA und die KWS Gruppe (Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben gemäß § 289a, § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 Zustimmung Begründung: Der Abschlussprüfer und der Aufsichtsrat haben den Abschluss bereits geprüft und gebilligt. Es sind keine Tatsachen bekannt, die gegen die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung sprechen. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die Dividende soll von 70 Cent auf 80 Cent je Aktie ansteigen, etwas unterproportional zur Ergebnisentwicklung, denn die Ausschüttungsquote sinkt dabei von 24,2% auf 23,9%. Diese Ausschüttungsquote ist auch für ein forschungsintensives Unternehmen wie KWS (20% F&E vom Umsatz) zu niedrig. Sie ist weit entfernt von der Forderung der SdK nach einer Ausschüttungsquote von 40% bis 60%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020/2021 Zustimmung Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin hat das Unternehmen erfolgreich auf dem langfristigen, profitablen Wachstumskurs geführt. In der aktuellen Corona-Krise hat sie für die Gesundheit und die übrigen Belange aller Stakeholder gut Sorge getragen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 Ablehnung Begründung: Aus Sicht der SdK erfüllt die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) nicht die nötigen Qualitätskriterien, um als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. Dies ist nach Einschätzung der SdK im Fall Wirecard und der darauffolgenden politischen Aufarbeitung der Vorgänge deutlich geworden. Schon seit dem Jahr 2008 gab es gegen die Wirecard AG den Verdacht der Geldwäsche und der unrichtigen Bilanzierung. EY hat trotz dieser Medienberichterstattungen und der Auffälligkeiten sämtlichen Jahres- und Konzernjahresabschlüssen der Wirecard im Zeitraum von 2009 bis 2018 ein uneingeschränktes Testat erteilt. Die SdK ist schockiert über das an den Tag gelegte Prüfungsverständnis von EY. Da bislang auch auf Nachfrage der SdK keine Klarstellung von Seiten EYs zu deren Prüfungspraxis erfolgte, kann aus Sicht der SdK kein weiteres Prüfungsmandat mehr an EY vergeben werden, so lange EY hier nicht grundlegende Änderungen in Bezug auf die Prüfungspraxis zusagt. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin Zustimmung Begründung: Das vorgeschlagene Vergütungssystem ist transparent und entspricht grundsätzlich den Vorstellungen der SdK. Es ist an der langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung der KWS orientiert. Dabei spielt neben der Profitabilität auch die langfristige Aktienkursentwicklung eine wesentliche Rolle. ESG Kriterien werden nicht direkt berücksichtigt, sondern nur indirekt über Erfolge durch die hohen F&E Aufwendungen (20% vom Umsatz). TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Die Höhe der hier unverändert zu bestätigender Vergütung des Aufsichtsrats erscheint angemessen. TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Gewinn- und Verlustabführungsvertrags mit der KWS Landwirtschaft GmbH Zustimmung Begründung: Die Änderung erfolgt aufgrund gesetzlicher Anforderungen und dient der steuerlichen und organisatorischen Optimierung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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