Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat wiederum im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 gute Arbeit geleistet. Der innere Wert der Aktie konnte in den vergangenen zehn Jahren deutlich gesteigert werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat gemäß dem vorgelegten Bericht seine Aufgaben wahrgenommen, die Geschäftsführung beraten und überwacht. TOP 4 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen wieder Wiederwahl von WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer. TOP 5 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat a) Dr. Helmut Fink Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen wieder Wiederwahl von Dr. Helmut Fink in den Aufsichtsrat. b) Dr. Michael Drill Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen wieder Wiederwahl von Dr. Michael Drill in den Aufsichtsrat. c) Volker Schindler Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl von Volker Schindler in den Aufsichtsrat. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2021) gegen Bareinlage mit und ohne Bezugsrecht und entsprechender Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2021) gegen Bareinlage zustimmen, weil es ein Bezugsrecht für alle Aktionäre gibt. Der Bezugsrechtsausschluss gilt nur für Kapitalerhöhungen bis zu 10 Prozent des Grundkapitals und für Spitzenbeträge. TOP 7 Satzungsänderung zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung ohne Anwesenheit an deren Ort In § 11 der Satzung werden folgende Absätze 4, 5 und 6 ergänzt: 4. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. Zustimmung Begründung: Die SdK sieht die virtuelle Hauptversammlung nur als eine Notlösung. Eine Präsenz-Hauptversammlung soll weiterhin der Standard sein. Die SdK stimmt der Satzungsänderung in dieser Form zu, weil diese Satzungsregelung nicht zwangsweise ist, sondern als zusätzliche Möglichkeit geschaffen werden soll. 5. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. Zustimmung Begründung: Die SdK stimmt der Briefwahl zu, wenn in Zukunft weiterhin eine Präsenz-Hauptversammlung abgehalten wird. 6. Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen.“ Zustimmung Begründung: Die SdK stimmt der vollständigen oder teilweisen Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zu, wenn in Zukunft weiterhin eine Präsenz-Hauptversammlung abgehalten wird. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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