Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.03.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die All for One Group SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 1,20 Euro je Aktie stellt bemessen auf den Periodenüberschuss eine Ausschüttungsquote von rund 46 Prozent dar. Dies liegt innerhalb der von der SdK grundsätzlich empfohlenen Bandbreite zwischen 40 und 60 Prozent.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie auch an der Aktienkursentwicklung ablesbar - die Aktie notiert mittlerweile wieder deutlich über dem Vor-Corona-Niveau - hat der Vorstand die Gesellschaft augenscheinlich gut durch die Corona-Krise geführt. Die Lizenzerlöse gingen zwar stark zurück, dafür konnte SAP S/4HANA jedoch fast ohne Vorort-Präsenz erfolgreich eingeführt werden.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats, einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat fuhr im Berichtsjahr mit 15 Sitzungen ein umfassendes Pensum und begleitete den Vorstand ausweislich des Aufsichtsratsberichts sehr eng, insbesondere mit Blick auf die Geschäftsführung in Zeiten der Corona-Krise. Ferner wird eine angemessene Ausschussbildung aktiv gelebt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/21

 

Zustimmung

 

Begründung: Die BDO AG soll zum zweiten Mal die Berichte der Gesellschaft prüfen. Sowohl fachlich als auch mit Blick auf die Unabhängigkeit bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 6 Wahl des Aufsichtsrats

 

6.1. Josef Blazicek

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit bereits vier einfachen Aufsichtsratsmandaten und einem weiteren Mandat als Aufsichtsratsvorsitzenden hat Herr Blazicek nach Einschätzung der SdK bereits zu viele Mandate in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien inne. Zudem ist Herr Blazicek bereits seit 2009 Teil des Aufsichtsrats, weswegen auch aus diesem Gesichtspunkt zur Förderung der Unabhängigkeit des Gremiums ein Wechsel sich anbietet.

 

6.2. Paul Neumann

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Vorstand der Unternehmens Invest AG kann Herr Neumann als Vertreter des Mehrheitsaktionärs angesehen werden. Es sind keine Gründe gegen eine Wiederwahl ersichtlich.

 

6.3. Karl Astecker

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Astecker soll erstmalig in den Aufsichtsrat gewählt werden. Ausweislich seines Lebenslaufs bringt er umfangreiche Erfahrungen in der Software-Branche und allgemein in der Geschäftsführung von Unternehmen mit sich.

 

6.4. Dr. Rudolf Knünz

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Vorstand der Unternehmens Invest AG kann Herr Neumann als Vertreter des Mehrheitsaktionärs angesehen werden. Es sind keine Gründe gegen eine Wiederwahl ersichtlich.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Vergütungssystem sieht im Einklang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex eine Ausrichtung auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft vor. Auch ist eine Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder verankert. Kritisch hinterfragt wird die einjährige variable Vergütungskomponente, die zwischen 20 und 30 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen kann. Die Ausrichtung am EBT ist dabei positiv hervorzuheben.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Die einfache Vergütung für ein Aufsichtsratsmitglied in Höhe von 12.500 Euro und auch die Ausschussvergütung erscheinen in Relation zu vergleichbaren Unternehmen eher niedrig. Desto verwunderlicher ist es, dass der Aufsichtsratsvorsitzende das Vierfache davon erhalten soll. Auch vor dem Hintergrund, dass Josef Blazicek im Falle seiner Wiederwahl erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden soll, wird die Überarbeitung des Vergütungssystem empfohlen. Dieses sollte nicht so stark auf den Aufsichtsratsvorsitzenden zugeschnitten sein, sondern eher die Verantwortung des Gesamtgremium angemessener honorieren.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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