TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der Vorschlag einer Dividendenausschüttung in Höhe von 22 Cents je Aktie ist in Hinblick auf ein Ergebnis je Aktie von rund 26 Cent vertretbar, da dies einer Ausschüttungsquote von rund 85 % entspricht. In der Gesamtschau der Dividendenhistorie erscheint die Kürzung der Dividende gegenüber dem Vorjahr um 5 Cent je Aktie jedoch enttäuschend. Denn in den Vorjahren wurde meist weniger als die von der SdK geforderten 40 % des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet, obwohl die Eigenkapitalsituation und die Liquidität der Gesellschaft sehr gut waren. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand und alle Mitarbeiter des Konzerns haben im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr gute Arbeit geleistet und vor allem in Hinblick auf die Corona-Pandemie äußerst professionell in kürzester Zeit für den reibungslosen Fortgang der Geschäfte gesorgt. Es gibt keine erkennbaren Punkte, die gegen eine Entlastung sprechen. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: In insgesamt neun Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht von Quartalsfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: KPMG ist sicherlich bestens qualifiziert, um als Abschlussprüfer tätig zu werden. KPMG prüft die Gesellschaft jedoch seit dem Börsengang, daher erscheint die Unabhängigkeit gefährdet zu sein. Dem Beschlussvorschlag kann daher nicht zugestimmt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Insgesamt erscheint das Vergütungssystem sehr fortschrittlich und gelungen zu sein. Es enthält aber zwei Punkte, die für die SdK ein Ausschlusskriterium darstellen. So werden Teile der privaten Lebensführungskosten (zum Beispiel ein Fahrer auch für private Fahrten) übernommen. Ferner enthält das Vergütungssystem auch eine Change of Control- Klausel, was wir ebenfalls grundsätzlich ablehnen. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie entsprechende Satzungsänderung (§ 11 der Satzung) Zustimmung Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrats soll rein fixer Natur gestaltet werden und erscheint auch der Höhe nach angemessen. Es kann daher zugestimmt werden. TOP 8 Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021/I zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsleitung der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften unter Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung (§ 4 Abs. 7 der Satzung) Zustimmung Begründung: Die Mitarbeiter des Konzerns sollen auch am Erfolg partizipieren können und durch geeignete Instrumente auch dazu motiviert werden, über das normale Maß hinaus sich für ihre Gesellschaft einzusetzen. Dafür erscheint der PSP geeignet zu sein. Die SdK hält diesen für angemessen und sinnvoll. TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung in Anpassung an Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) Zustimmung Begründung: Die Satzungsänderung erfolgt aufgrund gesetzlicher Anpassungen und ist daher nachvollziehbar. es spricht auch nichts gegen diese Anpassung. TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung der §§ 7 und 9 der Satzung betreffend Fragen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsregelungen zur Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sind angemessen und nachvollziehbar. Diesen kann zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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