Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.02.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2020 und des zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Dividendenvorschlag sieht eine um 70 Eurocent reduzierte Dividende von 1,50 € in 2018/2019 auf 0,80 € in 2019/2020 vor. Unter Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Folgen für die Gesamtwirtschaft und damit auch für den Mittelstand sowie für das Private-Equity-Geschäft, ist diese Dividendenauskehr angemessen; zumal sich das Ergebnis auf Konzernebene von 3,05 € je Aktie auf minus 1,11 € deutlich verschlechtert hat.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Das vergangene Geschäftsjahr 2019/2020 war ein äußerst herausforderndes Jahr für die Deutsche Beteiligungs AG. Die gesteckten Ziele konnten bei Weitem nicht erreicht werden. Allerdings kann dies nicht dem Vorstand zugerechnet werden, sondern einzig und allein der verheerenden Covid-19-Pandemie. Der Vorstand hat wiederum gute Arbeit geleistet und ist somit zu entlasten.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Pflichten im Hinblick auf Beratung und Überwachung des Vorstandes pflichtbewusst wahrgenommen. Dies belegen die zehn Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2019/2020, der ausführliche Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht sowie die vorgeschlagene Dividendenausschüttung, die eine angemessene Beteiligung der Aktionäre am Erfolg des Unternehmens unterstreicht.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Wahl von BDO zum Abschlussprüfer für 2020/2021 zustimmen. Denn zum einen prüft BDO erst seit letztem Jahr die DBAG, und zum anderen wurden neben der Abschlussprüfung in Höhe von 349 T € nur 5 T € an anderen Bestätigungsleistungen bei der BDO in Auftrag gegeben. Somit bleibt die strikte Trennung von Beratung und Prüfung (fast) gewahrt, wie sie seit langem von der SdK gefordert wird.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

6.1. Herr Dr. Hendrik Otto

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Wiederwahl von Herrn Dr. Hendrik Otto zustimmen. Er hat in den letzten Jahren sehr gute Arbeit im Aufsichtsrat der DBAG geleistet und besitzt zudem keine weiteren Mandate.

 

6.2. Herr Philipp Möller

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Wiederwahl von Herrn Philipp Möller zustimmen. Er hat in den letzten Jahren sehr gute Arbeit im Aufsichtsrat der DBAG geleistet und besitzt zudem nur ein weiteres Mandat, so dass kein Overboarding vorliegt.

 

6.3. Frau Sonja Edeler

 


Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Wiederwahl von Frau Sonja Edeler zustimmen. Sie hat sehr gute Arbeit im Aufsichtsrat der DBAG geleistet und besitzt zudem kein weiteres Mandat, so dass kein Overboarding vorliegt.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem neuen System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstandes zustimmen. Die Relation der Vergütungsbestandteile ist aus Sicht der SdK zu begrüßen, da insbesondere die Komponente der langfristigen variablen Vergütungen deutlich höher ist als die der kurzfristigen. Darüber hinaus werden die bisherigen Versorgungsleistungen geschlossen und es erhalten sämtliche Vorstandsmitglieder zukünftig nur noch den satzungsmäßigen Arbeitgeberanteil der Versorgungsbeiträge. Dies ist aus Sicht der SdK zu begrüßen. Die gewährten Nebenleistungen bewegen sich auch im Rahmen mit einer Deckelung bei 10% des Fixgehaltes.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt eine rein feste jährliche Vergütung für den Aufsichtsrat. Die gestiegene Grundvergütung um 10T € auf 60T € ist aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Sicht der SdK angemessen und im üblichen Rahmen.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über Satzungsänderungen in § 4 Abs. 3 (Übermittlung von Mitteilungen), in § 6 Abs. 1 (Aktienregister) und in § 15 Abs. 3 (Stimmrecht und Vollmachten) in Anpassung an Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie

 

9.1. Änderung in § 4 Abs. 3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt eine zügige Umsetzung von Satzungsänderungen im Zusammenhang mit ARUG II.

 

9.2. Änderung in § 6 Abs. 1 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt eine zügige Umsetzung von Satzungsänderungen im Zusammenhang mit ARUG II.

 

9.3. Änderung in § 15 Abs. 3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt eine zügige Umsetzung von Satzungsänderungen im Zusammenhang mit ARUG II.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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