Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2020, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 9,60 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzerngewinn in Höhe von 58 %. Die erscheint aufgrund der sehr soliden bilanziellen Lage und der operativen Aufstellung der Gesellschaft als angemessen. Somit werden auch alle Anforderungen der SdK an die Dividendenhöhe erfüllt.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft ist sehr gut durch die Corona-Pandemie gekommen und insgesamt bestens aufgestellt. Bis auf kleinere Baustellen in einzelnen Konzernbereichen sind keinerlei negative Umstände bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt sieben Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Vorstände überwacht. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entastung zu verweigern.

 

TOP 5 Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Allianz SE

 

Ablehnung

 

 

Begründung: Insgesamt ist das neue Vergütungssystem gut gelungen, und wesentliche Forderungen der SdK wie der Verzicht auf eine Change-of-Control Klausel wurden erfüllt. Lediglich die Pensionsbeiträge sind doch recht hoch. Diese betragen 15 % der Zielvergütung (50 % der Grundvergütung). Dies widerspricht den SdK Forderungen, die vorsehen, dass der Altersvorsorgebetrag maximal 5 % der Fixvergütung oder maximal 3 % der Gesamtvergütung entsprechen darf.

 

TOP 6 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Allianz SE und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsausschusses wird von der SdK begrüßt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erscheint insgesamt angemessen. Daher kann der Satzungsänderung zugestimmt werden.

 

 

TOP 7 Satzungsänderung zur Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt die Reduzierung der Amtszeit auf vier Jahre, da damit der Einfluss der Aktionäre auf die Besetzung des Gremiums gestärkt wird.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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